EDÖB – Brief- und elektronische Post
Hinweise des EDÖB zum Umgang mit Briefen und mit elektronischer Post im Arbeitsbereich Quelle: EDÖB – Brief- und elektronische Post
Beiträge zum Thema
Hinweise des EDÖB zum Umgang mit Briefen und mit elektronischer Post im Arbeitsbereich Quelle: EDÖB – Brief- und elektronische Post
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Nach der ungefragten Auswertung von Telefonranddaten eines Gemeindeangestellten stellten sich Fragen der Amtsgeheimnisverletzung (StGB 320) und des unbefugtes Beschaffens von Personendaten (StGB 179novies): Art. 179novies und 320 StGB; Art. 3 DSG; Art. 8 Ziff. 2 EMRK. Informationen aus dem Privatleben eines Mitarbeiters der Verwaltung fallen nicht unter den
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG