Laux Lawyers: Gutachten zur Cloud-Nutzung durch die Stadt Zürich
Take-Aways (AI) Gutachten: Public‑Cloud‑Nutzung durch Stadt Zürich ist grundsätzlich zulässig, sofern verhältnismässige, technisch reife und sichere Lösungen gewählt werden. Amtsgeheimnis: Klartextzugriffe von Provider‑Mitarbeitenden sind zu verhindern; bei Einbindung als Hilfspersonen sind Geheimhaltungspflichten zu überbinden. Auslandszugriffe/CLOUD Act: Risiko beurteilbar; Bundesgarantieverantwortung betrifft den Bund, Stadt muss jedoch Vorgehen sicherstellen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Die Dienstabteilung «Organisation und … Laux Lawyers: Gutachten zur Cloud-Nutzung durch die Stadt Zürich weiterlesen
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