Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 seine Botschaft zum neuen Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen ans Parlament überwiesen:
Mit der Revision sollen Medienunternehmen für die Nutzung ihrer journalistischen Leistungen durch die Verwendung von Snippets durch grosse Onlinedienste eine Vergütung erhalten. Vergütungspflichtig sollen nur Onlinedienste sein, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte soll kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.
Nicht berücksichtigt wird eine Vergütung für die Verwendung journalistischer Inhalte für das Training von KI:
Als nicht mehrheitsfähig erwies sich zurzeit der Vernehmlassung eine Ergänzung der Vorlage um einen Vergütungsanspruch für die Nutzung journalistischer Inhalte durch Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI). Auf eine Regulierung der urheberrechtlichen Aspekte von KI wurde daher im vorliegenden Gesetzesentwurf verzichtet. Die Nutzung von KI ist Gegenstand der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch», die der Bundesrat zur Annahme empfohlen hat [Hinweis: Annahme im SR mit Diskussion am 20.3.25, Red.]. Mit der Umsetzung der Motion sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Nutzung von KI bei der parlamentarischen Beratung des vorliegenden Entwurfs berücksichtigen zu können.