Der EDÖB und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) haben gemeinsam einen Leitfaden zur Anwendung des Datenschutzrechts auf die digitale Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz veröffentlicht (https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/dokumentation/leitfaeden/Wahlen.html).
Darin werden Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten im Rahmen des politischen Entscheidungsfindungsprozesses festgelegt. Bei Informationen zu politischen und weltanschaulichen Ansichten handelt es sich gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) um besonders schützenswerte Daten, an deren Bearbeitung erhöhte Anforderungen gestellt sind. Solche Informationen werden zwecks Beeinflussung der (politischen) Meinungsbildung im Rahmen des politischen Diskurses, jedoch auch zunehmend zur tatsächlichen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen mittels automatisierter digitaler Methoden und Technologien bearbeitet. Besondere Bedeutung kommt vor dem Hintergrund der freien Willensbildung insbesondere dem Grundsatz der Transparenz zu, welcher politische Akteure dazu anhalten soll, digitale Instrumente im politischen Diskurs erkenn- und nachvollziehbar einzusetzen.