Die Datenschutzstelle (DSS) der Liechtensteinischen Landesverwaltung hat (wie bspw. auch das Bayrische Landesdatenschutzamt) eine Vorlage für ein Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO veröffentlicht (Word), zusammen mit einem ausgefüllten Muster, das zumindest für kleinere Unternehmen wertvolle Hinweise liefert.