Gemäss Mitteilung der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein vom 7. Januar 2019 ist das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Liechtenstein nutzte hierin den Gestaltungsspielraum, den die DSGVO in ihren Öffnungsklauseln den nationalen Gesetzgebungen gewährt.
Aufbau und Inhalt des totalrevidierten DSG folgen dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Rezeptionsvorlage. Nicht gefolgt wurde der Rezeptionsvorlage u.a. in Bezug auf die besondere Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten gemäss Art. 37 Abs. 4 DSGVO (§ 38 BDSG).
- Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018
- Datenschutzverordnung vom 11. Dezember 2018
- Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung an den Landtag
- Bericht und Antrag betreffend Abänderung des DSG (Übergangsgesetzgebung)
- Bericht und Antrag betreffend Totalrevision des DSG
- Informationsgesetz
- Informationsverordnung