Take-Aways (AI)
- Amstutz fordert Dateneigentum als Reaktion auf die Unverständlichkeit von Computercode und mangelnde Kontrolle über Datennutzung.
- Fehlende Transparenz ermöglicht Big-Data-Unternehmen unbemerkte Datensammlung und Verhaltenssteuerung durch algorithmische Gouvernementalität.
- Dateneigentum würde Nutzern die von ihnen «produzierten» Daten rechtlich zuweisen und Aneignung durch Dritte verhindern.
- Effektiver Schutz erfordere kollektive Rechtsdurchsetzung, da individuelle Klagen allein nicht praktikabel erscheinen.
Marc Amstutz schaltet sich mit einem Gastkommentar in der heutigen NZZ in die (in der Schweiz von Eckert angestossene und insb. von Fröhlich-Bleuler weitergeführte) Diskussion um ein Dateneigentum ein (dazu hier). Er sieht “gewichtige Gründe” für ein Dateneigentum, mit folgenden Argumenten:
- Menschen können Computercode nicht verstehen. Sie können daher nicht überwachen, was mit ihren Daten im Internet passiert. Deshalb können Big-Data-Unternehmen unbemerkt Daten sammeln und das Verhalten der Nutzer steuern (Amstutz spricht von der “algorithmischen Gouvernementalität”).
- Das Dateneigentum würde die Daten dem User zuweisen, der sie “produziert”. Also kann sich nicht mehr jedermann Daten frei aneignen, denn sonst können User klagen. Allerdings sei nur eine kollektive Rechtsdurchsetzung realistisch.