Take-Aways (AI)
  • Amstutz for­dert Daten­ei­gen­tum als Reak­ti­on auf die Unver­ständ­lich­keit von Com­pu­ter­code und man­geln­de Kon­trol­le über Datennutzung.
  • Feh­len­de Trans­pa­renz ermög­licht Big-Data-Unter­neh­men unbe­merk­te Daten­samm­lung und Ver­hal­tens­steue­rung durch algo­rith­mi­sche Gouvernementalität.
  • Daten­ei­gen­tum wür­de Nut­zern die von ihnen «pro­du­zier­ten» Daten recht­lich zuwei­sen und Aneig­nung durch Drit­te verhindern.
  • Effek­ti­ver Schutz erfor­de­re kol­lek­ti­ve Rechts­durch­set­zung, da indi­vi­du­el­le Kla­gen allein nicht prak­ti­ka­bel erscheinen.

Marc Amstutz schal­tet sich mit einem Gast­kom­men­tar in der heu­ti­gen NZZ in die (in der Schweiz von Eckert ange­sto­sse­ne und insb. von Fröh­lich-Bleu­ler wei­ter­ge­führ­te) Dis­kus­si­on um ein Daten­ei­gen­tum ein (dazu hier). Er sieht “gewich­ti­ge Grün­de” für ein Daten­ei­gen­tum, mit fol­gen­den Argumenten:

  • Men­schen kön­nen Com­pu­ter­code nicht ver­ste­hen. Sie kön­nen daher nicht über­wa­chen, was mit ihren Daten im Inter­net pas­siert. Des­halb kön­nen Big-Data-Unter­neh­men unbe­merkt Daten sam­meln und das Ver­hal­ten der Nut­zer steu­ern (Amstutz spricht von der “algo­rith­mi­schen Gouvernementalität”).
  • Das Daten­ei­gen­tum wür­de die Daten dem User zuwei­sen, der sie “pro­du­ziert”. Also kann sich nicht mehr jeder­mann Daten frei aneig­nen, denn sonst kön­nen User kla­gen. Aller­dings sei nur eine kol­lek­ti­ve Rechts­durch­set­zung realistisch.