Inside IT hat heute am 28.9.2022 ein Interview mit Adrian Lobsiger veröffentlicht, mit dem Titel “Edöb: “Vertrauen Behörden nur auf private Gutachten, können sie sich eine blutige Nase holen”. Der Lead des Beitrags ist folgender:
Der Eidgenössische Datenschützer kritisiert Anwaltskanzleien, die Behörden beim Einsatz von US-Cloud-Diensten Sicherheit versprechen. Im Interview schildert Adrian Lobsiger seine Sicht.
Neben dem Cloud-Thema geht es im Interview allerdings auch um andere Themen, z.B. die Rolle des EDÖB nach dem revidierten DSG:
Sie müssen unter dem neuen Datenschutzgesetz auch von Amtes wegen tätig werden. Zugleich werden viel mehr Fälle auf Sie zukommen, da einige Einschränkungen wegfallen.
Ja, wir können unsere Aufsicht inskünftig nicht mehr auf systemrelevante Verletzungen beschränken. Neu können wir Verfügungen erlassen und bei einem Gesetzesverstoss die Datenverarbeitung stoppen. Das beschleunigt unsere Interventionen, aber sie werden auch mit formelleren Verfahren verbunden: Die Betroffenen müssen zum Beispiel früher angehört werden. Ich fürchte, wir werden trotz der zusätzlichen Stellen an den Anschlag kommen. Aber wir tun alles, um alle Dienstleistungen zu erfüllen.
Gestern Dienstag hat sich der EDÖB auf seiner eigenen Seite zudem zum “Thema Oracle: Tracking-Technologien greifen in die Persönlichkeitsrechte der Internetnutzer ein” geäussert.
Ebenfalls heute hat die Republik einen Beitrag von Adrienne Fiechter zur Bundescloud mit dem Titel “Die Bundeskanzlei schafft Fakten in der Cloud-Frage” veröffentlicht, mit Kritik an der Tatsache, dass die Bundeskanzlei die Verträge mit den Cloud-Anbietern unterzeichnet hat, obwohl in diesem Zusammenhang ein Verfahren hängig ist und obwohl die Frage im Raum stehe, ob für die Auslagerung eine gesetzliche Grundlage bestehe (dazu auch hier). Mit dem letzterem Thema beschäftige sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK).