Der Bund hatte am 15. Februar 2023 nach einer Testphase entschieden, in der Bundesverwaltung Microsoft 365 als neue Office-Version einzusetzen (Projekt CEBA für “Cloud Enabling Büroautomation”, siehe hier und bei der Bundeskanzlei). Inzwischen wurde eine erste Pilotphase abgeschlossen, nun folgt die zweite Pilotphase. Bis Ende 2025 sollen 40’000 Arbeitsplätze umgerüstet sein.
In der zweiten Phase wird M365 beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und im Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei eingeführt (Medienmitteilung).
Die Verwendung von M365 ist dabei in einer Einsatzrichtlinie geregelt, die es im Sinne einer freiwilligen Selbstbeschränkung verbietet, besonders schützenswerte Daten und vertrauliche Dokumente (Klassifizierung höher als intern) in der Cloud zu speichern (sondern nur im M365 on premise). Die massgebenden rechtlichen Überlegungen finden sich im Papier “Rechtliche Grundlagen” vom 14. Februar 2023 (s. hier).