Motion Bruderer (07.3247): Datenschutz bei den Krankenversicherungen
Abgeschrieben (20.03.2009).
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, die den Datenschutz zwischen den Vertrauensärztinnen und ‑ärzten und den administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen sicherstellen, und insbesondere dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Meldeverfahrens zur Vergütung der Psychotherapie nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen medizinische Daten an die Verwaltung der Krankenversicherung weitergeleitet werden.
Begründung
Gemäss einem Bericht des “Tages-Anzeigers” vom 19. März 2007 handhaben viele Krankenversicherungen den Schutz hochsensibler Patientendaten zu lasch. Vor allem bei der CSS sind offenbar Fälle bekannt, in denen hochsensible Patientendaten in ein elektronisches System eingegeben wurden, auf das Hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugriff haben. Die Missachtung des gesetzlich vorgesehenen Datenschutzes führt zu einer gravierenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Versicherten.
Der vernachlässigte Schutz sensibler Patientendaten ist vor allem im Zusammenhang mit der Einführung der Meldepflicht bei der Psychotherapie auf Anfang dieses Jahres besorgniserregend. Das Meldeverfahren hat zur Folge, dass die Vertrauensärzte jedes Jahr in mehreren Zehntausend Fällen über psychiatrische Diagnosen von Versicherten informiert sind. Den Versicherten kann eine solche Meldung nur zugemutet werden, wenn der Datenschutz zwischen Vertrauensärztinnen und ‑ärzten und der Kassenverwaltung strikte eingehalten wird.
Die Persönlichkeitsrechte sind zu wahren. Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen: So ist entweder das Meldeverfahren generell zu suspendieren, bis die Krankenversicherer in der Lage sind, den Datenschutz zu gewährleisten. Oder aber das Meldeverfahren gelangt nur bei jenen Krankenversicherern zur Anwendung, die den Nachweis erbringen, dass sie den Datenschutz gewährleisten. Das Bundesamt für Gesundheit publiziert eine Liste der Krankenversicherer, die diesen Nachweis nicht erbracht haben.
<
h1>Stellungnahme des Bundesrats
<
h1>
06.3040 ausführlich dargelegt. Zudem unterstützt er auch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten in dessen Aufsichtstätigkeit.
Der Vorschlag der Motionärin, das Meldeverfahren für die Psychotherapie aus datenschutzrechtlichen Gründen zu suspendieren, geht davon aus, dass die Versicherer und Vertrauensärzte ihre Verantwortung, die Persönlichkeitsrechte der Versicherten zu wahren, generell nicht wahrnehmen. Das Meldeverfahren wird jedoch erst seit Anfang 2007 durchgeführt. Ab Juni 2007 findet eine Evaluation über die Umsetzung und den Vollzug der neuen Bestimmungen statt, welche u. a. auch bestehende Datenschutzfragen bei den Betroffenen untersucht. Das Ergebnis der Evaluation ist abzuwarten, bevor allfällige Massnahmen getroffen werden können.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in seiner Aufsichtstätigkeit bisher noch keine Indizien oder Beweise erhalten, dass Versicherer und Vertrauensärzte grundsätzlich und permanent ihre gesetzlichen Datenschutzpflichten nicht wahrnehmen würden. Es ist jedoch einzuräumen, dass in Einzelfällen gesetzeswidrige Handlungen vermutet wurden. Bei entsprechendem Verdacht hat das BAG die geeigneten Massnahmen ergriffen, so insbesondere auch beim in der Motion erwähnten Versicherer.
Die dem BAG zur Verfügung stehenden Aufsichtsmittel erfüllen auch für das Meldeverfahren für die Psychotherapie ihren Zweck. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat gegenwärtig nicht als notwendig.