Moti­on Christ (20.3113): Schluss mit Papier­ab­fall­ber­gen. Opt-in- anstel­le Opt-out-Lösung für unadres­sier­te Werbesendungen

Moti­on Christ (20.3113): Schluss mit Papier­ab­fall­ber­gen. Opt-in- anstel­le Opt-out-Lösung für unadres­sier­te Werbesendungen

Ein­ge­reich­ter Text

Der Bun­des­rat wird beauf­tragt, die Gesetz­ge­bung so anzu­pas­sen, dass bei unadres­sier­ter Brief­ka­sten­wer­bung vom gel­ten­den Opt-Out System zu einem Opt-In-System gewech­selt wird. Wer­bung soll nur erhal­ten, wer dies expli­zit möch­te. Ande­ren­falls wer­den kei­ne unadres­sier­ten Wer­be­sen­dun­gen zuge­stellt, mit Aus­nah­me der Sen­dun­gen, auf wel­che sich die Zustell­or­ga­ni­sa­tio­nen mit den Kon­su­men­ten­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen geei­nigt haben (ins­be­son­de­re Sen­dun­gen von Behör­den, amt­li­che Publi­ka­ti­ons­or­ga­ne sowie Sen­dun­gen von poli­ti­schen Parteien).

Begrün­dung

In der Schweiz soll neu die Opt-in Lösung für unadres­sier­te Wer­bung ein­ge­führt wer­den. Mit einer sol­chen Lösung kön­nen künf­tig unnö­ti­ge Papier­ab­fall­ber­ge ver­mie­den wer­den. Nach­hal­tig­keit beginnt vor der Haus­tür und damit im eige­nen Brief­ka­sten. Zudem ent­spricht es einem libe­ra­len Lösungs­an­satz zu sagen, wenn man etwas will und nicht, wenn man etwas nicht will.

Grund­sätz­lich wer­den unadres­sier­te Wer­be­sen­dun­gen nicht zuge­stellt, wenn an einem Brief­ka­sten ein “Stopp Werbung”-Kleber ange­bracht ist. Zu die­sem Grund­satz gibt es aber eini­ge Aus­nah­men, auf wel­che sich die Zustell­or­ga­ni­sa­tio­nen mit den Kon­su­men­ten­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen geei­nigt haben. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Sen­dun­gen von Behör­den, amt­li­che Publi­ka­ti­ons­or­ga­ne sowie Sen­dun­gen von poli­ti­schen Parteien.

Tat­sa­che jedoch ist, dass viel zu viel uner­wünsch­te Wer­bung im Brief­ka­sten und danach direkt im Müll lan­det, sei es, dass kein Kle­ber ange­bracht wur­de oder dass die­ser nicht beach­tet wurde.

Nach­for­schun­gen erge­ben, dass die Mehr­heit (53 Pro­zent) die Wer­bung nur teil­wei­se (28 Pro­zent) oder gar nicht (25 Pro­zent) anschaut. Die­se Papier­ab­fall­ber­ge kön­nen mit einer Umkehr des Systems ver­mie­den werden.

In Amster­dam fin­det man kei­ne “Stopp Wer­bung” Kle­ber an den Brief­kä­sten, son­dern wel­che mit “Bit­te Wer­bung”. Die nie­der­län­di­sche Haupt­stadt hat das Pro­blem bereits gelöst, in dem es bei Brief­ka­sten­wer­bung von einem Opt-Out zu einem Opt-in System gewech­selt hat. Dadurch spart die Stadt nach eige­nen Anga­ben jähr­lich 6000 Ton­ne Müll.

Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats vom 13.5.2020

Die Moti­on ver­folgt das Ziel, die Zustel­lung von uner­wünsch­ten Wer­be­sen­dun­gen zu ver­mei­den. Nach Ansicht des Bun­des­ra­tes liegt die ange­spro­che­ne Pro­ble­ma­tik in erster Linie in der Pro­duk­ti­on von nicht adres­sier­ten Wer­be­sen­dun­gen durch die jewei­li­gen Unter­neh­men begrün­det und nicht in der Abwick­lung der Zustel­lung. Am wir­kungs­voll­sten ist es, wenn Unter­neh­men den Wert einer nach­hal­ti­gen Wer­be­po­li­tik erken­nen und beim Ver­sand ver­mehrt auch auf öko­lo­gi­sche Aspek­te ach­ten. Die Digi­ta­li­sie­rung wie auch der phy­si­sche Ver­triebs­ka­nal bie­ten den Unter­neh­men viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, die Wer­bung wir­kungs­vol­ler zu gestal­ten und dadurch Streu­ver­lu­ste zu reduzieren.

Der Lösungs­an­satz der Moti­on zielt auf einen System­wech­sel beim Wil­lens­äu­sse­rungs­recht der Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger ab. Heu­te üben die­se ihr Annah­me­ver­wei­ge­rungs­recht aus, indem sie einen “Stopp Wer­bung-Kle­ber” an ihrem Brief­ka­sten anbrin­gen. Dies ist eine ein­fa­che und ziel­füh­ren­de Mass­nah­me, um uner­wünsch­te Wer­be­sen­dun­gen zu redu­zie­ren. Die­se oder ähn­li­che Auf­kle­ber sind von der Schwei­ze­ri­schen Post und den pri­va­ten Zustell­or­ga­ni­sa­tio­nen zu beach­ten. So hält auch der Schwei­zer Dia­log­mar­ke­ting Ver­band (SDV), wel­chem vie­le pri­va­te Zustel­ler ange­schlos­sen sind, in einem Ehren­ko­dex fest, dass die Zustel­lung grund­sätz­lich aus­schliess­lich in Brief­kä­sten ohne “Stopp Werbung”-Kleber erfolgt. Beschwer­den gegen die Miss­ach­tung der Kle­ber kön­nen bei der Schwei­ze­ri­schen Lau­ter­keits­kom­mis­si­on ein­ge­reicht werden.

Das heu­ti­ge Opt-Out Prin­zip gilt seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten und ist in der Bevöl­ke­rung gut bekannt. Die Anzahl an Brief­kä­sten mit Stopp Wer­bung-Kle­bern ist hoch. Der Nut­zen eines System­wech­sels ist frag­lich und steht in kei­nem ver­nünf­ti­gen Ver­hält­nis zu dem damit ein­her­ge­hen­den Auf­wand. Ins­be­son­de­re ist nicht zu erwar­ten, dass die­je­ni­gen, die heu­te den Emp­fän­ger­wil­len miss­ach­ten, dies auf­grund des neu­en Systems nicht mehr tun würden.

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