Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass bei unadressierter Briefkastenwerbung vom geltenden Opt-Out System zu einem Opt-In-System gewechselt wird. Werbung soll nur erhalten, wer dies explizit möchte. Anderenfalls werden keine unadressierten Werbesendungen zugestellt, mit Ausnahme der Sendungen, auf welche sich die Zustellorganisationen mit den Konsumentenschutzorganisationen geeinigt haben (insbesondere Sendungen von Behörden, amtliche Publikationsorgane sowie Sendungen von politischen Parteien).
Begründung
In der Schweiz soll neu die Opt-in Lösung für unadressierte Werbung eingeführt werden. Mit einer solchen Lösung können künftig unnötige Papierabfallberge vermieden werden. Nachhaltigkeit beginnt vor der Haustür und damit im eigenen Briefkasten. Zudem entspricht es einem liberalen Lösungsansatz zu sagen, wenn man etwas will und nicht, wenn man etwas nicht will.
Grundsätzlich werden unadressierte Werbesendungen nicht zugestellt, wenn an einem Briefkasten ein “Stopp Werbung”-Kleber angebracht ist. Zu diesem Grundsatz gibt es aber einige Ausnahmen, auf welche sich die Zustellorganisationen mit den Konsumentenschutzorganisationen geeinigt haben. Dazu gehören insbesondere Sendungen von Behörden, amtliche Publikationsorgane sowie Sendungen von politischen Parteien.
Tatsache jedoch ist, dass viel zu viel unerwünschte Werbung im Briefkasten und danach direkt im Müll landet, sei es, dass kein Kleber angebracht wurde oder dass dieser nicht beachtet wurde.
Nachforschungen ergeben, dass die Mehrheit (53 Prozent) die Werbung nur teilweise (28 Prozent) oder gar nicht (25 Prozent) anschaut. Diese Papierabfallberge können mit einer Umkehr des Systems vermieden werden.
In Amsterdam findet man keine “Stopp Werbung” Kleber an den Briefkästen, sondern welche mit “Bitte Werbung”. Die niederländische Hauptstadt hat das Problem bereits gelöst, in dem es bei Briefkastenwerbung von einem Opt-Out zu einem Opt-in System gewechselt hat. Dadurch spart die Stadt nach eigenen Angaben jährlich 6000 Tonne Müll.
Stellungnahme des Bundesrats vom 13.5.2020
Die Motion verfolgt das Ziel, die Zustellung von unerwünschten Werbesendungen zu vermeiden. Nach Ansicht des Bundesrates liegt die angesprochene Problematik in erster Linie in der Produktion von nicht adressierten Werbesendungen durch die jeweiligen Unternehmen begründet und nicht in der Abwicklung der Zustellung. Am wirkungsvollsten ist es, wenn Unternehmen den Wert einer nachhaltigen Werbepolitik erkennen und beim Versand vermehrt auch auf ökologische Aspekte achten. Die Digitalisierung wie auch der physische Vertriebskanal bieten den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die Werbung wirkungsvoller zu gestalten und dadurch Streuverluste zu reduzieren.
Der Lösungsansatz der Motion zielt auf einen Systemwechsel beim Willensäusserungsrecht der Empfängerinnen und Empfänger ab. Heute üben diese ihr Annahmeverweigerungsrecht aus, indem sie einen “Stopp Werbung-Kleber” an ihrem Briefkasten anbringen. Dies ist eine einfache und zielführende Massnahme, um unerwünschte Werbesendungen zu reduzieren. Diese oder ähnliche Aufkleber sind von der Schweizerischen Post und den privaten Zustellorganisationen zu beachten. So hält auch der Schweizer Dialogmarketing Verband (SDV), welchem viele private Zusteller angeschlossen sind, in einem Ehrenkodex fest, dass die Zustellung grundsätzlich ausschliesslich in Briefkästen ohne “Stopp Werbung”-Kleber erfolgt. Beschwerden gegen die Missachtung der Kleber können bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht werden.
Das heutige Opt-Out Prinzip gilt seit mehreren Jahrzehnten und ist in der Bevölkerung gut bekannt. Die Anzahl an Briefkästen mit Stopp Werbung-Klebern ist hoch. Der Nutzen eines Systemwechsels ist fraglich und steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem damit einhergehenden Aufwand. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass diejenigen, die heute den Empfängerwillen missachten, dies aufgrund des neuen Systems nicht mehr tun würden.