Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschriften auszuarbeiten, mit denen das Microtargeting, das auf Trägerinnen und Träger eines politischen Mandats im Internet abzielt, so geregelt wird, dass diese Praxis für die Bürgerinnen und Bürger transparenter wird.
Begründung
Einen gesetzlichen Rahmen für moderne Praktiken im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten zu setzen, ist eine grosse politische Herausforderung. Das künftige Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird, bietet zwar eine minimale Antwort auf diese Problematik. Gewisse Fehlentwicklungen sind jedoch immer noch möglich. Sie müssen durch klare und angemessene Gesetze verhindert werden.
Im politischen Bereich gilt es, einer besonders aufdringlichen Kommunikationsmethode Aufmerksamkeit zu schenken. Soziale Netzwerke wie Twitter sammeln von ihren Nutzerinnen und Nutzern unzählige Daten und können dadurch von ihnen ein sehr präzises Profil erstellen. Dank diesem Umstand können sie ihren Kunden ein Microtargeting-Tool anbieten, mit dem diese Werbebotschaften an eine sehr begrenzte Bevölkerungsgruppe richten können. Fachleute haben nachgewiesen, dass Trägerinnen und Träger eines politischen Mandats von bestimmten Interessengruppen im Rahmen von Werbekampagnen im Internet direkt angesprochen werden.
Diese Praxis ist eindeutig eine neue Art des politischen Lobbyings. Die Botschaften, die am Rande von Parlamentsdebatten verbreitet werden, richten sich an einige wenige als Schweizer Politikerinnen und Politiker identifizierte Internetnutzerinnen und ‑nutzer. Sie betreffen bestimmte Themen und sollen die Positionen der Interessengruppen, die sie vertreten, stärken. Im Gegensatz zum im Bundeshaus bekannten Lobbying gibt es für das Lobbying in sozialen Netzwerken nicht einmal elementare Transparenzregeln. Bestimmte Organisationen können daher versuchen, einen Teil der Parlamentarierinnen und Parlamentarier direkt zu beeinflussen, ohne dass jemand davon weiss. Auch die Hauptbetroffenen wissen nicht, dass die Kampagne speziell auf sie abzielt. Diese undurchsichtige Praxis muss eingeschränkt werden, um die Transparenz als demokratisches Grundprinzip zu gewährleisten.
Stellungnahme des Bundesrats vom 16.11.22
In den vergangenen Jahren hat sich das sogenannte “Micro-Targeting” zu einer gängigen Praxis entwickelt, die Internet-Plattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter ihren Werbekunden anbieten. Es erlaubt es, aufgrund der gesammelten Daten Profile von Nutzerinnen und Nutzern zu erstellen, die ihre Präferenzen detailliert abbilden. Damit können Werbetreibende aber auch Lobbyisten ihre Botschaften auf die jeweiligen Zielgruppen zuschneiden. Nutzerinnen und Nutzer mit anderen Profilen bekommen die Inhalte nicht zu sehen.
Micro-Targeting betrifft dabei jegliche Art von Werbung. Von Micro-Targeting im politischen Kontext ist potentiell die gesamte Stimmbevölkerung betroffen, nicht nur politische Mandatsträgerinnen und ‑träger.
Der im Oktober 2022 verabschiedete Digital Services Act sieht in der EU Sorgfaltspflichten für die Betreiber digitaler Plattformen vor. Er verpflichtet die Plattformen im Bereich des Micro-Targeting u.a. dazu, den Nutzerinnen und Nutzern Informationen über die Auftraggeber der Werbung anzuzeigen. Er untersagt den Plattformen, Werbung auf der Basis sogenannter sensibler Daten anzuzeigen, und hält sie dazu an, ein Archiv für die Werbung anzulegen und öffentlich zugänglich zu machen.
Das UVEK (Bundesamt für Kommunikation) bereitet im Auftrag des Bundesrats ein Aussprachepapier vor. Dieses soll prüfen, ob eine Schweizer Regulierung der Plattformen angezeigt ist und wie eine solche allenfalls aussehen könnte. Dem Ergebnis dieser Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden.
Antrag des Bundesrats vom 16.11.22
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.