Eingereichter Text
1. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament zur Umsetzung der Motion Ettlin 21.3957 “Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen!” einen konkreten Masterplan vorzulegen, der die zeitlichen und inhaltlichen Digitalisierungsziele verlässlich darlegt und aufzeigt, wie sie erreicht werden sollen.
Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind dabei die gesetzlich festgelegten, einheitlichen Standards und bestehenden Datenbanken zu nutzen und weiter zu entwickeln, sofern sie nicht gewinnorientiert oder staatlich beaufsichtigt sind.
Der Bundesrat erstattet dem Parlament jährlich Bericht über den Stand der digitalen Transformation im Gesundheitswesen.
2. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, die SMVS-Daten (Swiss Medicines Verification System) für das digitale Management von Versorgungsengpässen bei Humanarzneimitteln zu nutzen und dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Damit der SMVS-Datensatz immer vollständig und verlässlich ist, muss der Bundesrat in der Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln das Anbringen und die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und ‑vorrichtungen – gleich wie in der EU – obligatorisch erklären.
Begründung
1. Die Motion Ettlin 21.3957 “Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen!” wurde von National- und Ständerat gegen den Willen des Bundesrates einstimmig überwiesen. Die Umsetzung dieser Motion ist nun rasch anzugehen, und dem Parlament soll dabei eine tragende Rolle zukommen.
Denn ein einstimmiger Wille von National- und Ständerat ist zweifellos äusserst selten. Kommt er zustande, verdient die Motion eine absolut prioritäre Behandlung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, umgehend einen Masterplan zur Umsetzung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen vorzulegen, der von SGK‑S und SGK‑N zu genehmigen ist. Darüber hinaus ist ein jährliches Reporting des Bundesrates zum Stand der Umsetzung des Masterplans an das Parlament erforderlich.
2. Anzahl und Schweregrad von Arzneimittelengpässen in der Schweiz nehmen seit Jahren zu und die Lage verschärft sich weiter. Der Bericht des BAG “Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln” fordert: “In Zukunft ist die Entwicklung einer nationalen Datenbank erstrebenswert, damit sich die aktuelle Lage bezüglich Arzneimittelengpässen monitoren, ermitteln und dokumentieren lässt und deren Ursachen untersucht werden können.”
Die SMVS-Datenbank wurde gestützt auf Artikel 17a HMG von einem gemeinnützigen Verband im Auftrag des Bundes geschaffen, um die Fälschungssicherheit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Schweiz zu erhöhen. Bezahlt wurde sie von der Industrie, organisiert ist sie als GmbH im Besitz des gemeinnützigen Verbands, und sie verfügt als besonders wichtigen Vorteil, über einen Vollanschluss an die europäische Arzneimitteldatenbank. Damit können verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Schweiz und dem europäischen Markt in Sekundenbruchteilen auf ihre Echtheit verifiziert werden.
Mit einer gesetzlichen Grundlage können die Daten der SMVS-Datenbank auch genutzt werden, um den Behörden von BAG, BWL und Armeeapotheke als verlässliches Planungsinstrument zur Antizipation, Feststellung und Bewältigung von Versorgungslücken zu dienen. Sie bietet elektronisch einen tagesaktuellen Überblick über Anzahl und Verfügbarkeit aller verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackungen in der Schweiz. Statt mit grossem Aufwand die Schaffung einer neuen, nationalen Datenbank ohne Anschluss an die europäische Arzneimitteldatenbank zu schaffen, ist es finanziell und zeitlich von Vorteil, die bereits bestehenden Daten der SMVS-Datenbank zu nutzen.
Die Vernehmlassung zur Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln ist abgeschlossen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für das obligatorische Anbringen und die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und ‑vorrichtungen aus – gleich wie in der EU. Nur mit dieser Verbindlichkeit ist sichergestellt, dass alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die in der SMVS-Datenbank enthalten sind, sich auch auf dem Schweizer Markt befinden.
Stellungnahme des Bundesrats vom 31.8.2022
1. Der Bundesrat unterstützt das von der Motion vorgebrachte Anliegen. Um die Digitale Transformation im Gesundheitswesen zu fördern, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Anfang Mai 2022 vom Bundesrat den Auftrag erhalten, ein Programm zur Förderung der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen zu lancieren. Ziel ist es, bis Ende 2023 dem Parlament eine Botschaft inklusive eines entsprechenden Verpflichtungskredites zur Umsetzung des Programms zu unterbreiten.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Gesundheitsbereich nur wenige gesetzlich festgelegte einheitliche Standards existieren; unter anderem deswegen, weil der Bund im Gesundheitswesen nur über eine sehr beschränkte Regelungskompetenz verfügt. Eines der zentralen Punkte des erwähnten Programms wird deswegen sicher sein, mehr Verbindlichkeit zu Standards zu schaffen.
Der Bundesrat ist bereit, das Parlament im Rahmen der Kommissionsarbeiten regelmässig über den Stand der Umsetzung zu informieren.
2. Dem Bundesrat ist eine sichere und geordnete Versorgung der Schweiz mit Heilmitteln wichtig. Er hat am 16. Februar 2022 einen Bericht des BAG zu Versorgungsengpässen mit Humanarzneimitteln in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Zudem hat er das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) beauftragt, die in diesem Bericht vorgeschlagenen Massnahmen vertieft zu prüfen und dem Bundesrat einen konkreten Umsetzungskatalog zu unterbreiten. Bestandteil dieser Arbeiten ist auch die Ausarbeitung eines konkreten Verbesserungsvorschlages für die Antizipation, Feststellung und Bewältigung von Versorgungslücken. Die SMVS-Datenbank stellt hier eine mögliche Option dar, eine umfassende Analyse ist jedoch noch im Gange.
Zudem ist die Auswertung der Vernehmlassung der Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln noch nicht abgeschlossen, sie musste aufgrund der Arbeiten zur Bewältigung Covid-19-Pandemie depriorisiert werden. Es gab verschiedene kritische Stimmen hinsichtlich dem obligatorischen Anbringen und der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und ‑vorrichtungen. Dementsprechend ist der Entscheid, ob eine obligatorische oder fakultative Lösung umgesetzt werden soll, noch offen.
Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass diesen Arbeiten nicht vorgegriffen werden soll. Ein Entscheid hinsichtlich einer möglichen Verwendung der SMVS-Datenbank kann nach Abschluss obiger Arbeiten erfolgen.