Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Anbieter aller drei Vorsorgesäulen Ihren Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten mittels interoperabler und standardisierter Schnittstellen anbieten, damit diese Daten elektronisch durch die Versicherten ausgelesen und verarbeitet werden oder mit deren Einverständnis Drittanbietern standardisiert zur Verfügung gestellt werden können.
Da es sich um besonders schützenswerte Personendaten handelt, muss dem Datenschutz bei den technischen und organisatorischen Massnahmen Rechnung getragen und sichergestellt werden.
Die Standardisierung soll in der ersten Säule aufgrund ihrer Ausgestaltung durch den Bund vorgegeben und durch die Ausgleichskassen umgesetzt werden. In der 2. und 3. Säule soll die Aufgabe zuständigkeitshalber den privaten Trägern übergeben werden. Können diese sich nicht auf Standards einigen, hat der Bundesrat diese subsidiär festzulegen.
Zur Einführung und Umsetzung sollen grosszügige Einführungsfristen definiert werden, die für die drei Säulen nach Massgabe der unterschiedlichen Ausgangslage, auch unterschiedlich sein können.
Begründung
Viele Schweizerinnen und Schweizer wissen wenig über ihre Vorsorgesituation, dem 3‑Säulenmodell und die Auswirkungen von Entscheidungen wie z.B. Teilzeitarbeit.
Um die Transparenz und die Selbstbestimmung für die eigene Vorsorgesituation zu fördern, sollten säulenübergreifende Vorsorge- Simulationen und Szenarioanalysen (beispielsweise späteres Rentenalter oder Teilzeitarbeit) zukünftig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein.
Der Bundesrat hat er im Dezember 2022 bei den Zielen zu Open-Finance festgelegt, dass die Fähigkeit der Menschen zu stärken sei, ihre Finanzdaten frei zu nutzen.
Damit Dashboards entstehen können, soll der Bundesrat lediglich regeln, dass alle Anbieter der drei Vorsorgesäulen die Vorsorgedaten standardisiert und elektronisch mit dem Einverständnis des Versicherten zur Verfügung stellen müssen, und gewährleisten, dass die einheitlichen Standards eingehalten werden. So können Drittanbieter die elektronische und automatische Weiterverarbeitung ermöglichen.
Auf dieser Grundlage soll die breite Öffentlichkeit einen transparenten Zugang zu ihren Säule-übergreifenden Vorsorgedaten erhalten und im Bilde sein über Ihre künftige zu erwartende Rente.