Moti­on Ett­lin (24.4597): Stan­dar­di­sier­ten Zugang zu per­sön­li­chen Vor­sor­ge­da­ten ermöglichen

Ein­ge­reich­ter Text

Der Bun­des­rat wird auf­ge­for­dert sicher­zu­stel­len, dass die Anbie­ter aller drei Vor­sor­ge­säu­len Ihren Ver­si­cher­ten einen siche­ren digi­ta­len Zugang zu ihren Vor­sor­ge­da­ten mit­tels inter­ope­ra­bler und stan­dar­di­sier­ter Schnitt­stel­len anbie­ten, damit die­se Daten elek­tro­nisch durch die Ver­si­cher­ten aus­ge­le­sen und ver­ar­bei­tet wer­den oder mit deren Ein­ver­ständ­nis Dritt­an­bie­tern stan­dar­di­siert zur Ver­fü­gung gestellt wer­den können.

Da es sich um beson­ders schüt­zens­wer­te Per­so­nen­da­ten han­delt, muss dem Daten­schutz bei den tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Mass­nah­men Rech­nung getra­gen und sicher­ge­stellt werden.

Die Stan­dar­di­sie­rung soll in der ersten Säu­le auf­grund ihrer Aus­ge­stal­tung durch den Bund vor­ge­ge­ben und durch die Aus­gleichs­kas­sen umge­setzt wer­den. In der 2. und 3. Säu­le soll die Auf­ga­be zustän­dig­keits­hal­ber den pri­va­ten Trä­gern über­ge­ben wer­den. Kön­nen die­se sich nicht auf Stan­dards eini­gen, hat der Bun­des­rat die­se sub­si­di­är festzulegen.

Zur Ein­füh­rung und Umset­zung sol­len gross­zü­gi­ge Ein­füh­rungs­fri­sten defi­niert wer­den, die für die drei Säu­len nach Mass­ga­be der unter­schied­li­chen Aus­gangs­la­ge, auch unter­schied­lich sein können.

Begrün­dung

Vie­le Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer wis­sen wenig über ihre Vor­sor­ge­si­tua­ti­on, dem 3‑Säulenmodell und die Aus­wir­kun­gen von Ent­schei­dun­gen wie z.B. Teilzeitarbeit.

Um die Trans­pa­renz und die Selbst­be­stim­mung für die eige­ne Vor­sor­ge­si­tua­ti­on zu för­dern, soll­ten säu­len­über­grei­fen­de Vor­sor­ge- Simu­la­tio­nen und Sze­na­rio­ana­ly­sen (bei­spiels­wei­se spä­te­res Ren­ten­al­ter oder Teil­zeit­ar­beit) zukünf­tig für die brei­te Öffent­lich­keit zugäng­lich sein.

Der Bun­des­rat hat er im Dezem­ber 2022 bei den Zie­len zu Open-Finan­ce fest­ge­legt, dass die Fähig­keit der Men­schen zu stär­ken sei, ihre Finanz­da­ten frei zu nutzen.

Damit Dash­boards ent­ste­hen kön­nen, soll der Bun­des­rat ledig­lich regeln, dass alle Anbie­ter der drei Vor­sor­ge­säu­len die Vor­sor­ge­da­ten stan­dar­di­siert und elek­tro­nisch mit dem Ein­ver­ständ­nis des Ver­si­cher­ten zur Ver­fü­gung stel­len müs­sen, und gewähr­lei­sten, dass die ein­heit­li­chen Stan­dards ein­ge­hal­ten wer­den. So kön­nen Dritt­an­bie­ter die elek­tro­ni­sche und auto­ma­ti­sche Wei­ter­ver­ar­bei­tung ermöglichen.

Auf die­ser Grund­la­ge soll die brei­te Öffent­lich­keit einen trans­pa­ren­ten Zugang zu ihren Säu­le-über­grei­fen­den Vor­sor­ge­da­ten erhal­ten und im Bil­de sein über Ihre künf­ti­ge zu erwar­ten­de Rente.