Moti­on Fari­nel­li (26.3591): Bun­des­recht­li­che Grund­la­ge für den inter­kan­to­na­len Infor­ma­ti­ons­aus­tausch bei miss­bräuch­li­chen Konkursen

Ein­ge­reich­ter Text

Der Bun­des­rat wird beauf­tragt, dem Par­la­ment eine Geset­zes­än­de­rung vor­zu­le­gen und damit eine kla­re Grund­la­ge zu schaf­fen, sodass die zustän­di­gen Behör­den von Bund und Kan­to­nen bei miss­bräuch­li­chen Kon­kur­sen, Insol­venz­ket­ten oder wirt­schaft­lich gleich­wer­ti­gen Neu­grün­dun­gen, die zu Ver­lu­sten zula­sten der öffent­li­chen Hand füh­ren könn­ten, die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen aus­tau­schen kön­nen. Dabei ist der Ver­hält­nis­mä­ssig­keit und dem Daten­schutz Rech­nung zu tragen.

Die Vor­la­ge soll­te ins­be­son­de­re fest­le­gen, wel­che Behör­den zur Über­mitt­lung und zum Emp­fang von Infor­ma­tio­nen befugt sind, und den Umfang der aus­tausch­ba­ren Daten sowie die zuläs­si­gen Zwecke festlegen.

Begrün­dung

Die jüng­sten Refor­men gegen die «Kon­kurs­rei­te­rei» gehen in die rich­ti­ge Rich­tung. Doch hat der Bun­des­rat selbst fest­ge­stellt, dass ihre Wirk­sam­keit erst nach eini­gen Jah­ren beur­teilt wer­den kann und dass wei­ter­hin erheb­li­che tech­ni­sche Ver­zö­ge­run­gen bestehen, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der zen­tra­len Daten­bank der in den kan­to­na­len Regi­stern ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen und hin­sicht­lich der Per­so­nen­su­che in Zefix.

In der Pra­xis bleibt daher ein zen­tra­les Pro­blem bestehen: Die Akten zu Per­so­nen, die in pro­ble­ma­ti­sche Kon­kurs­ver­fah­ren ver­wickelt sind, kön­nen in ver­schie­de­nen Kan­to­nen und bei unter­schied­li­chen Behör­den lie­gen. Dies erschwert es, wei­te­re Schä­den für den öffent­li­chen Sek­tor zu ver­hin­dern, bei­spiels­wei­se in Bezug auf Steu­er- und Bei­trags­for­de­run­gen, Sub­ven­tio­nen, Finanz­hil­fen, Bürg­schaf­ten oder öffent­li­che Auftragsvergaben.

Die Ange­le­gen­heit ist seit dem Inkraft­tre­ten der neu­en Rege­lung am 1. Janu­ar 2025 noch heik­ler gewor­den; denn nun müs­sen auch öffent­lich-recht­li­che For­de­run­gen gegen­über Schuld­nern, die im Han­dels­re­gi­ster ein­ge­tra­gen sind, im Rah­men eines Kon­kurs­ver­fah­rens gel­tend gemacht werden.

Es geht weder dar­um, neue pau­scha­le schwar­ze Listen zu erstel­len, noch dar­um, büro­kra­ti­sche Hür­den für seriö­se Unter­neh­men ein­zu­füh­ren. Viel­mehr geht es dar­um, den Behör­den eine kla­re Rechts­grund­la­ge zu geben, die es ihnen ermög­licht, in begrün­de­ten Fäl­len die Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen, die zum Schutz der Steu­er­zah­le­rin­nen und Steu­er­zah­ler, zur Ver­hin­de­rung von Miss­brauch und zur Gewähr­lei­stung fai­rer Wett­be­werbs­be­din­gun­gen unbe­dingt erfor­der­lich sind.