Motion FDP (20.3243): Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um den Digitalisierungsprozess unseres Gesundheitssystems zu beschleunigen. Der Akzent soll dabei unter anderem auf den folgenden Punkten liegen:
1. Das elektronische Patientendossier muss im Gesundheitswesen für alle Akteure rasch zur Norm werden.
2. Der Einsatz der Telemedizin ist anerkannt und wird gefördert.
3. Jede Art von Korrespondenz zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen erfolgt digital. Ausnahmen sind möglich für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, die beschränkt Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln haben.
4. Der Einsatz von Anwendungen, die es den Patientinnen und Patienten erlauben, ihren Gesundheitszustand zu kontrollieren, wird gefördert, auch in der Grundversicherung.
5. Der Online-Bezug von Medikamenten wird erleichtert und während der Krise des Gesundheitswesens gefördert.
Begründung
Die Krise im Zusammenhang mit Covid-19 hat den Rückstand der Schweiz in der Digitalisierung des Gesundheitssystems aufgezeigt. Die alarmierende Feststellung der Bertelsmann-Stiftung, wonach die Schweiz im Digital-Health-Rating 2019 unter 18 Industrieländern auf Rang 14 liegt, hat sich dadurch bestätigt.
Die Schweiz muss ihren Rückstand in diesem Bereich rasch aufholen. Das individuelle elektronische Patientendossier, das im stationären und ambulanten Bereich akzeptiert ist und auch genutzt wird, muss rasch eingeführt werden. Die Covid-19-Krise hat die Notwendigkeit aufgezeigt, den Zugang zur Telemedizin zu erleichtern und zu fördern, um flexiblere Konsultationen zu ermöglichen und unnötige Reisen (Ansteckungsrisiko) zu vermeiden. Zudem darf die Korrespondenz zwischen den Akteuren ausschliesslich elektronisch erfolgen. Ausnahmen können vorgesehen werden für Patientinnen und Patienten mit einem beschränkten Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln. Zudem soll die Nutzung von Anwendungen, mit denen der persönliche Gesundheitszustand selbst kontrolliert werden kann, gefördert werden, und zwar auch in der Grundversicherung. Das Potenzial dieser neuen Mittel muss vollumfänglich ausgeschöpft werden. Die Covid-19-Krise hat das Bedürfnis aufgezeigt, dass die Frage des Online-Bezugs von Medikamenten geklärt werden muss. In normalen Zeiten muss die Lieferung von verschreibungspflichtigen Medikamenten erleichtert werden. In Krisenzeiten muss es möglich sein, nicht verschreibungspflichtige Medikamente direkt nach Hause zu bestellen.
Stellungnahme des Bundesrats vom 2.9.20
1. bis 3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass bezüglich Digitalisierung im Schweizer Gesundheitssystem Nachholbedarf besteht. So wird im Rahmen der Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz 2.0 vom Dezember 2018 die Einführung und anschliessende Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) gemeinsam mit den Kantonen und allen involvierten Akteuren vorangetrieben. Weitergehende Massnahmen zur Förderung der Verbreitung des EPD werden zurzeit im Rahmen der Umsetzung des Postulates 18.4328 Wehrli “Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?” geprüft. Die Förderung des Einsatzes der Telemedizin sowie des digitalen Datenaustausches zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens (z.B. elektronische Rechnungsstellung) ist dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen und wird im Rahmen verschiedener Vorhaben (z.B. Massnahmenpakete zur Kostendämpfung) aufgenommen. Die Förderung eines gesundheitsgerechten Verhaltens durch den Einsatz digitaler Instrumente ist eine der Massnahmen der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 – 2024 (NCD-Strategie; Massnahme 2.5, “Die Nutzung neuer Technologien fördern”). Ebenso wird in der verabschiedeten eHealth Strategie 2.0 explizit die Förderung von mobile Health als Ziel genannt, um die Potenziale von Telemedizin und Telemonitoring zu nutzen.
4. Es gibt bereits heute digitale Anwendungen und Apps zur Überwachung des Gesundheitszustandes, die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden können. Allerdings müssen als Voraussetzung der Vergütung die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllt sein.
Die Integration von Anwendungen zur Überwachung des Gesundheitszustands in Abhängigkeit mit Bonusprogrammen in der OKP lehnt der Bundesrat hingegen ab. Wie in der Stellungnahme zur Motion 18.3976 Humbel “Umsetzung der NCD-Strategie. Elektronisches Patientendossier nutzen für Anreize zu gesundheitsbewusstem Verhalten” ausgeführt, muss beim Einsatz von entsprechenden Anwendungen berücksichtigt werden, dass in der Grundversicherung das Solidaritätsprinzip gilt. Durch entsprechende Bonusprogramme würden kranke, körperlich beeinträchtigte, betagte, unsportliche und technisch nicht so versierte Personen jedoch diskriminiert werden. Ebenso werden Versicherte, die der Privatsphäre und dem Datenschutz hohe Bedeutung beimessen, benachteiligt.
5. Der Bundesrat prüft in Erfüllung des Postulats Stahl 19.3382 “Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln”, wie der Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln in normalen Zeiten ermöglicht werden kann, ohne dabei die Behandlungssicherheit und Qualität im Vergleich mit der Abgabe durch den stationären Fachhandel zu beeinträchtigen. Der Bundesrat wird den Bericht zum Postulat voraussichtlich im 2022 verabschieden.
Durch die Covid-19-Epidemie hat die Diskussion um eine Aufhebung des Verbots des Versands von Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung eine gewisse Aktualität erhalten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kam zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sowie den kantonalen Vollzugsstellen im Rahmen einer Untersuchung allerdings zum Schluss, dass die Versorgung von Menschen, welche ihr Zuhause nicht verlassen konnten, durch spitalexterne Dienste, Hauslieferungen der öffentlichen Apotheken und Drogerien sowie die Hilfe durch Angehörige auch in der ausserordentlichen Lage sichergestellt werden konnte. Vor diesem Hintergrund kann die Verabschiedung des Berichts in Erfüllung des Postulats Stahl 19.3382 abgewartet werden, ehe weitere Schritte beschlossen werden.