Motion Fiala (16.3752): Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz
Im Parlament noch nicht behandelt.
Eingereichter Text
(Hervorhebung hinzugefügt)
Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung mit der EU eine Vereinbarung zur Koordinierung der Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts durch die zuständigen Datenschutzbehörden anzustreben und entsprechende Sondierungsgespräche zu führen, mit dem Ziel, die Probleme aus der fehlenden territorialen Abgrenzung der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit bei einer parallelen Geltung der DSGVO und des DSG für die Wirtschaft und die Aufsichtsbehörden der Schweiz und EU zu lösen.
Begründung
(Hervorhebungen hinzugefügt)
Die EU hat ihr Datenschutzrecht per 2018 revidiert, die Schweiz tut es ebenso. Beide werden ein vergleichbares Niveau haben. Die EU hat ihre Datenschutzaufsicht aber nicht mit der Schweiz abgestimmt. Auf die Schweizer Wirtschaft kommt daher ein völlig sinnloser, aber hoher administrativer Mehraufwand zu. Dem Datenschutz dient es nicht, es kostet nur viel mehr: Nach dem neuen EU-Recht sind die nationalen Aufsichtsbehörden in allen 28 Mitgliedstaaten der EU dafür verantwortlich, den Datenschutz ihrer Bewohner neu auch im Ausland zu überwachen und durchzusetzen. Hat ein Schweizer Unternehmen Kunden aus der EU, untersteht es punkto Datenschutz nicht mehr nur der Aufsicht des EDÖB, sondern parallel allen betroffenen EU-Datenschutzbehörden, inklusive Meldepflichten, etc.. Die Schweiz kann das mit ihrem DSG nicht verhindern, denn die EU hat es so bestimmt, und sie sieht für Verstösse Sanktionen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Ihre Regeln sind viel komplizierter und aufwändiger als jene der Schweiz und diskriminieren Schweizer Unternehmen. Tangiert ist auch die Souveränität der Schweiz, weil ausländische Aufsichtsbehörden über Datenbearbeitungen auf Schweizer Territorium bestimmen. Amtshilfe löst das Problem nicht. Es sollte eine andere Lösung gefunden werden: Für die aufsichtsrechtliche Durchsetzung des Datenschutzes auf Schweizer Gebiet soll alleine die Schweiz zuständig sein, und zwar nach ihrem Recht (DSG), so wie EU-Behörden dies auf EU-Gebiet nach der DSGVO sind. Informationen können via Amtshilfe getauscht werden. Da das Datenschutzniveau vergleichbar ist, gewinnen alle: Hiesige Betriebe brauchen sich aufsichtsrechtlich nur an den EDÖB zu halten und nur ein Regelwerk zu befolgen, und auch die Behörden können ihre Ressourcen sinnvoller einsetzen.