Moti­on Fonio (26.3771): Trans­pa­renz und Fair­ness in den Bezie­hun­gen zwi­schen digi­ta­len Platt­for­men und Unternehmen

Ein­ge­reich­ter Text

Der Bun­des­rat wird beauf­tragt, eine Rechts­grund­la­ge aus­zu­ar­bei­ten und dem Par­la­ment vor­zu­le­gen, die auf mehr Trans­pa­renz, Ver­trags­ge­rech­tig­keit, Daten­schutz und einen wirk­sa­men Zugang zur Streit­bei­le­gung in den Bezie­hun­gen zwi­schen den gro­ssen digi­ta­len Platt­for­men und den auf dem Schwei­zer Markt täti­gen Händ­lern und Dienst­lei­stern abzielt. Ori­en­tie­ren soll er sich dabei ins­be­son­de­re an inter­na­tio­na­len Best-Prac­ti­ce-Bei­spie­len, nament­lich an der Ver­ord­nung (EU) 2019/1150.

Begrün­dung

Digi­ta­le Platt­for­men sind für wei­te Tei­le der Schwei­zer Wirt­schaft zu unver­zicht­ba­ren Infra­struk­tu­ren gewor­den. Bran­chen wie Tou­ris­mus, E‑Commerce, digi­ta­le Dien­ste und der Ein­satz von KI-basier­ten Tools sind in zuneh­men­dem Mas­se von inter­na­tio­na­len Platt­for­men wie Boo­king, Airbnb, Ama­zon, Shop­i­fy oder von Anbie­tern digi­ta­ler Lösun­gen und KI-Lösun­gen abhängig.

Die Bezie­hun­gen zwi­schen die­sen Platt­for­men und den Schwei­zer Unter­neh­men zeich­nen sich jedoch durch ein star­kes Ungleich­ge­wicht in der Ver­hand­lungs­macht aus. Die Ver­trags­be­din­gun­gen wer­den in der Regel ein­sei­tig fest­ge­legt. Dabei man­gelt es an Trans­pa­renz hin­sicht­lich der Sicht­bar­keits­kri­te­ri­en, der Ver­wen­dung der Algo­rith­men, der Ent­schei­dun­gen über die Aus­set­zung oder Been­di­gung von Geschäfts­be­zie­hun­gen sowie der Daten­ver­wal­tung. Zudem machen es Klau­seln, die aus­län­di­sche Gerichts­stän­de vor­schrei­ben, für Schwei­zer KMU oft fak­tisch unmög­lich, ihre Rech­te gel­tend zu machen.

Die zuneh­men­de Ein­bin­dung künst­li­cher Intel­li­genz in die Platt­for­men ver­stärkt die­se Abhän­gig­keit wei­ter, ohne dass der Zugang zu den gene­rier­ten Daten und die Nach­voll­zieh­bar­keit der auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­me­cha­nis­men ange­mes­sen garan­tiert sind.

Die Euro­päi­sche Uni­on hat sich mit dem Erlass der P2B-Ver­ord­nung die­ser Pro­ble­me ange­nom­men und Pflich­ten hin­sicht­lich Trans­pa­renz, Ver­trags­ge­rech­tig­keit sowie Beschwer­de- und Schlich­tungs­ver­fah­ren ein­ge­führt. Dank einer ähn­li­chen, an die Schwei­zer Ver­hält­nis­se ange­pass­ten Rege­lung lie­ssen sich die Rechts­si­cher­heit stär­ken, die Unter­neh­men schüt­zen und fai­re sowie wett­be­werbs­fä­hi­ge Rah­men­be­din­gun­gen gewähr­lei­sten, ohne dabei die Inno­va­ti­on zu behindern.