Motion Glanzmann-Hunkeler (07.3627): Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten
17.06.2015: Abschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.025
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz vorzuschlagen, das Wireless-Prepaid-Karten unter die Registrierungspflicht stellt. Das Post- und Fernmeldegesetz (BÜPF) und entsprechende Verordnungen sind dahingehend anzupassen, dass eine Teilnehmeridentifikation auch innerhalb von privaten Netzwerken obligatorisch ist. Insbesondere muss feststellbar sein, welche Rechner einem solchen Netzwerk angeschlossen sind.
Begründung
Um unbemerkt Bilder mit pädophilen Darstellungen und Videos aus dem Internet herunterzuladen, ist es möglich, unverschlüsselte WLAN-Netze oder Wireless-Prepaid-Karten zu nutzen. Beim Kauf einer solchen Wireless-Karte muss man die Personalien nicht angeben. Bei SIM-Karten fürs Handy wurde eine solche Pflicht 2003 eingeführt. Da man heute auch mit dem Computer telefonieren kann, müssen Wireless-Prepaid-Karten zwingend ebenfalls unter die Registrierungspflicht fallen.