Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts (OR) zu unterbreiten, welche:
- Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterstehen, dazu verpflichtet, im Lagebericht Rechenschaft über ihre unternehmensinternen Datenflüsse sowie über ihre Datenbestände abzulegen.
- Zu diesem Zweck soll Artikel 961c Absatz 2 OR um eine Ziffer ergänzt werden, welche die Offenlegung des Datenflusses sowie der wesentlichen Datenbestände des Unternehmens fordern.
Begründung
Ausgangslage und Handlungsbedarf
Daten stellen heute einen zentralen wirtschaftlichen Produktionsfaktor dar. Sie sind Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, Innovation, Effizienzsteigerung und neue Geschäftsmodelle. Trotz dieser Bedeutung verfügen viele Unternehmen über keinen systematischen Überblick über ihre internen Datenflüsse sowie über ihre Datenbestände.Diese Intransparenz führt zu erhöhten rechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Risiken, namentlich im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance und Corporate Governance. Gleichzeitig erschwert sie Investoren, Aufsichtsbehörden und weiteren Stakeholdern eine realistische Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
Das geltende Obligationenrecht kennt bislang keine allgemeine Pflicht zur Rechenschaftsablegung über den Umgang mit Daten. Diese Lücke steht im Kontrast zu nationalen und internationalen Entwicklungen, welche zunehmend auf Transparenz, Rechenschaftspflichten und Data Governance setzen.
2. Einordnung in die bestehende Rechtsordnung
Der Umgang mit Daten ist im schweizerischen Recht heute fragmentarisch geregelt, unter anderem durch das Datenschutzrecht, das Immaterialgüterrecht, das Wettbewerbsrecht sowie sektorspezifische Erlasse. Eine übergreifende, unternehmensbezogene Transparenzpflicht fehlt jedoch.Mit einer punktuellen Ergänzung von Artikel 961c OR kann diese Lücke geschlossen werden, ohne bestehende Spezialgesetze zu beeinträchtigen. Die Offenlegung erfolgt im Lagebericht und ergänzt damit bestehende Angaben zur Risikobeurteilung und zum internen Kontrollsystem.
Sinnvoll ist eine überblickartige einfache Darstellung im Sinne eines Cockpits über sämtliche Datenbestände. Sie stützt sich auf Daten, die im Rahmen des internen Kontrollsystems, Risk Managements oder gegebenenfalls spezialgesetzlicher Dokumentationspflichten bereits vorliegen. Ein Mehraufwand entsteht dadurch nicht.
Die vorgeschlagene Regelung stärkt die Corporate Governance und erhöht die Reife der Unternehmensführung. Sie fördert einen bewussteren, sichereren und wirtschaftlich effizienteren Umgang mit Daten.
Zugleich erhöht sie die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Darüber hinaus unterstützt die Massnahme den grenzüberschreitenden Daten und Kapitalverkehr und positioniert die Schweiz als verlässlichen, wettbewerbsfähigen Digital- und Wirtschaftsstandort.
Mit einer gezielten Ergänzung des Obligationenrechts kann die Transparenz im Umgang mit Daten wesentlich verbessert werden. Die Motion leistet einen Beitrag zur Stärkung der Data Governance, zur Risikominimierung und zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, ohne neue Parallelregulierungen zu schaffen.