Motion Savary (12.3578): Bonitätsdatenbanken. Ein Problem, das gelöst werden muss
Abgelehnt (27.09.2012)
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Änderung des Bundesgesetzes über den Datenschutz zu verbieten, dass Daten über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen in anderen Datenbanken als dem Betreibungsregister und der Datenbank der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) erfasst werden.
Begründung
Die Bonitätsdatenbanken enthalten Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen. Sie gehören privaten Auskunfteien und sind der Öffentlichkeit und, schlimmer noch, den betroffenen Personen grösstenteils nicht bekannt.
Gegen Bezahlung können alle Zugang zu diesen Daten erhalten. Registrierte Personen haben das Recht, Auskunft über ihre eigenen Daten sowie deren Löschung zu verlangen. Die wenigsten wissen jedoch, dass sie erfasst sind, und wenn sie es wissen, wissen sie nicht, an welches Unternehmen sie sich richten müssen. Diese undurchsichtige Situation widerspricht den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Datenschutz.
Es stellt sich noch ein weiteres Problem: die Richtigkeit der gespeicherten Daten. Die Auskünfte sind oft ungenau, die Forderungen zweifelhaft oder es liegt eine Namensverwechslung vor (Homonymie). Selbst gute Zahlerinnen und Zahler, und manchmal sogar Kinder, stehen auf diesen Listen. Die gesamte Bevölkerung kann also Opfer einer missbräuchlichen Datenerfassung werden. Die Tatsache, dass diese Daten in Bonitätsdatenbanken verfügbar sind und von allen Personen nach Wunsch eingesehen werden können, kann schwerwiegende Folgen haben. Denn das Bewertungssystem der Auskunfteien (die Note A ist die höchste) kann von jeder Person oder jedem Unternehmen konsultiert werden, die oder das sich über eine Bürgerin oder einen Bürger informieren möchte (z. B. Verwaltungen, Arbeitgeber, bei der Vergabe von Kleinkrediten oder dem Abschluss von Telefonabonnementen). Wieso ist eine Person in einer solchen Datensammlung registriert? Wieso hat sie eine bestimmte Bewertung und keine andere? Es gibt keine Vorgaben, wie lange die Daten gespeichert werden dürfen, und es gibt keine Definition, was gute oder aber schlechte Zahlerinnen und Zahler sind. Nicht selten wird aufgrund eines einfachen Zahlungsverzugs eine schlechte Note verteilt.
Diese Datensammlungen haben im Gegensatz zum Betreibungsregister und der Datenbank der IKO, die sich auf das Bundesgesetz über den Konsumkredit stützt, keine rechtliche Grundlage. Sie müssen deshalb per Gesetz verboten werden.
Stellungnahme des Bundesrats
Die Tätigkeit privater Kreditauskunfteien steht in einem Spannungsverhältnis zum Schutz der Privatsphäre der von den Kreditauskunfteien erfassten Personen. Private Kreditauskunfteien haben für die Bearbeitung von Daten natürlicher und juristischer Personen das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1) zu beachten, das diesem Spannungsverhältnis Rechnung trägt. Der Bundesrat erachtet das von der Motion vorgeschlagene vollständige Verbot der Registrierung von Personendaten im Bereich Kreditwürdigkeit durch private Kreditauskunfteien als zu weitgehend. Er ist jedoch bereit zu prüfen, inwieweit in diesem Zusammenhang ein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Diese Prüfung kann im Rahmen der Arbeiten für die Revision des DSG erfolgen. Die Vorarbeiten dazu sind nun aufgenommen worden, nachdem der Bundesrat im Anschluss an die kürzlich durchgeführte Evaluation des DSG zur Auffassung gelangt ist, dass das Gesetz revidiert werden sollte (siehe den Bericht des Bundesrates über die Evaluation des DSG vom 9. Dezember 2011, BBl 2012 335ff.).