Eingereichter Text
Hinsichtlich des Entwurfs der neuen Bundesstatistikverordnung wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine formelle Gesetzesgrundlage vorzulegen, welche die Bedingungen festlegt, unter denen der Bund bei den Kantonen die für statistische Vorhaben erforderlichen Steuerdaten erheben kann.
Minderheit
Eine Minderheit (Ryser, Amoos, Andrey, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrats vom 2.4.2025
Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass das Bundesstatistikgesetz (BStatG) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einführung einer erweiterten Erhebung der kantonalen Steuerdaten in der geplanten Bundesstatistikverordnung darstellt. Wie in der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 24.3514 Feller ausgeführt, kommen das Bundesamt für Justiz und ein externes, auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung publiziertes Rechtsgutachten, zu diesem Schluss.
Um dem mehrfach geäusserten Anliegen namentlich auch verschiedener Kantonsregierungen nachzukommen, ist der Bundesrat bereit, eine formell-gesetzliche Grundlage für die Erhebung der kantonalen Steuerdaten zu erarbeiten. Dabei wird dem Datenschutz und der Datensicherheit (Dateneingang, Pseudonymisierung, Datenbearbeitung, Datenspeicherung etc.) besonders Rechnung getragen. Mit einer solchen formell-gesetzlichen Grundlage erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates allfällige rechtliche Bedenken betreffend Steuergeheimnis.