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Muster-Daten­schutz­er­klä­rung für Anwaltskanzleien

Anwalts­kanz­lei­en bera­ten nicht nur zum Daten­schutz, sie müs­sen ihn auch selbst ein­hal­ten. Dazu gehört eine Daten­schutz­er­klä­rung gegen aussen, d.h. für die Bear­bei­tung von Per­so­nen­da­ten im Zusam­men­hang mit jeder Bear­bei­tung von Per­so­nen­da­ten, die sie beschaf­fen (und wohl auch eine Daten­schutz­er­klä­rung für die eige­nen Mit­ar­bei­ten­den, auch wenn hier ein­zel­ne Fra­gen strit­tig sind).

Die Kanz­lei­en VISCHER (David Rosen­thal, Luci­an Hun­ger, Sarah Bischof, Nico­le Rit­ter, Jonas Bae­ris­wyl und Sami­ra Stu­der) und Wal­der Wyss (David Vasel­la) haben gemein­sam ein Muster für schwei­ze­ri­sche Anwalts­kanz­lei­en ent­wor­fen. Es deckt die Bear­bei­tung im Man­dats­ver­hält­nis ab, aber auch die son­sti­gen Tätig­kei­ten einer Kanz­lei, auch bspw. im Zusam­men­hang mit Marketing.

Das Muster ist hier und auf DSAT.ch abruf­bar und kann unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz ver­wen­det wer­den. Die Daten­schutz­er­klä­rung schliesst auch die Pri­va­cy Icons des Ver­eins PRIVACY ICONS ein, die einer sepa­ra­ten Lizenz unterstehen.

Der Schwei­ze­ri­sche Anwalts­ver­band SAV hat vor kur­zem eben­falls ein Muster einer Daten­schutz­er­klä­rung für Kanz­lei­en ver­öf­fent­licht, das von David Schwa­nin­ger und Tho­mas Stei­ner ver­fasst wur­de. Der SAV schreibt dazu:

Im Hin­blick auf das neue Daten­schutz­ge­setz, wel­ches am 1.9.2023 in Kraft tritt, stellt der SAV sei­nen Mit­glie­dern ein Muster einer Daten­schutz­er­klä­rung für das Man­dats­ver­hält­nis zur Ver­fü­gung. Dies bedeu­tet, dass die­se Erklä­rung ein­zig für das Man­dats­ver­hält­nis gedacht ist. Für ande­re Kon­tak­te sowie Web­site­nut­zer benö­ti­gen Sie eine zusätz­li­che Datenschutzerklärung.

Es gibt zudem auch sehr ein­fa­che Vari­an­ten für Kleinkanzleien.

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