Anwaltskanzleien beraten nicht nur zum Datenschutz, sie müssen ihn auch selbst einhalten. Dazu gehört eine Datenschutzerklärung gegen aussen, d.h. für die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit jeder Bearbeitung von Personendaten, die sie beschaffen (und wohl auch eine Datenschutzerklärung für die eigenen Mitarbeitenden, auch wenn hier einzelne Fragen strittig sind).
Die Kanzleien VISCHER (David Rosenthal, Lucian Hunger, Sarah Bischof, Nicole Ritter, Jonas Baeriswyl und Samira Studer) und Walder Wyss (David Vasella) haben gemeinsam ein Muster für schweizerische Anwaltskanzleien entworfen. Es deckt die Bearbeitung im Mandatsverhältnis ab, aber auch die sonstigen Tätigkeiten einer Kanzlei, auch bspw. im Zusammenhang mit Marketing.
Das Muster ist hier und auf DSAT.ch abrufbar und kann unter einer Creative Commons-Lizenz verwendet werden. Die Datenschutzerklärung schliesst auch die Privacy Icons des Vereins PRIVACY ICONS ein, die einer separaten Lizenz unterstehen.
Der Schweizerische Anwaltsverband SAV hat vor kurzem ebenfalls ein Muster einer Datenschutzerklärung für Kanzleien veröffentlicht, das von David Schwaninger und Thomas Steiner verfasst wurde. Der SAV schreibt dazu:
Im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz, welches am 1.9.2023 in Kraft tritt, stellt der SAV seinen Mitgliedern ein Muster einer Datenschutzerklärung für das Mandatsverhältnis zur Verfügung. Dies bedeutet, dass diese Erklärung einzig für das Mandatsverhältnis gedacht ist. Für andere Kontakte sowie Websitenutzer benötigen Sie eine zusätzliche Datenschutzerklärung.
Es gibt zudem auch sehr einfache Varianten für Kleinkanzleien.