Nach Art. 5(1)(a), Art. 6, Art. 9 f. und ggf. Art. 44 ff. DSGVO setzt die Bearbeitung von Personendaten bekanntlich eine Rechtsgrundlage voraus. Diese kann je nachdem in einer Einwilligung bestehen (Art. 6(1)(a), Art. 9(2)(a) und Art. 49(1)(a) DSGVO), wobei sich dann jeweils u.a. die Frage stellt, welche (Risiko-)Hinweise erforderlich sind, wie spezifisch die Einwilligung zu erklären ist, in welcher Form sie vorliegen muss, ob sie freiwillig erfolgt, wie sie zu dokumentieren ist und wie sie widerrufen werden kann.
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nun eine Vorlage für eine Einwilligungserklärung vorgelegt, die vergleichsweise knapp und klar ausgefallen ist und durchaus als (anzupassende) Vorlage verwendet werden kann.