- Personendatenverarbeitung benötigt gemäss DSGVO eine rechtliche Grundlage, z.B. Einwilligung gemäss Art. 6(1)(a), Art. 9(2)(a), Art. 49(1)(a).
- Bei Einwilligungen sind erforderliche (Risiko-)Hinweise, Spezifität, Form, Freiwilligkeit, Dokumentation und Widerruf zu klären.
- Konkrete Anforderungen betreffen insbesondere die Frage nach notwendiger Spezifität und nachvollziehbarer Dokumentation der Einwilligung.
- Der Thüringer Landesbeauftragte veröffentlichte eine knapp gehaltene, klare Vorlage zur Einwilligungserklärung als anpassbare Musterlösung.
Nach Art. 5(1)(a), Art. 6, Art. 9 f. und ggf. Art. 44 ff. DSGVO setzt die Bearbeitung von Personendaten bekanntlich eine Rechtsgrundlage voraus. Diese kann je nachdem in einer Einwilligung bestehen (Art. 6(1)(a), Art. 9(2)(a) und Art. 49(1)(a) DSGVO), wobei sich dann jeweils u.a. die Frage stellt, welche (Risiko-)Hinweise erforderlich sind, wie spezifisch die Einwilligung zu erklären ist, in welcher Form sie vorliegen muss, ob sie freiwillig erfolgt, wie sie zu dokumentieren ist und wie sie widerrufen werden kann.
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nun eine Vorlage für eine Einwilligungserklärung vorgelegt, die vergleichsweise knapp und klar ausgefallen ist und durchaus als (anzupassende) Vorlage verwendet werden kann.