Muster für Einwilligungserklärungen

Nach Art. 5(1)(a), Art. 6, Art. 9 f. und ggf. Art. 44 ff. DSGVO setzt die Bear­bei­tung von Per­so­nen­da­ten bekannt­lich eine Rechts­grund­la­ge vor­aus. Die­se kann je nach­dem in einer Ein­wil­li­gung bestehen (Art. 6(1)(a), Art. 9(2)(a) und Art. 49(1)(a) DSGVO), wobei sich dann jeweils u.a. die Fra­ge stellt, wel­che (Risiko-)Hinweise erfor­der­lich sind, wie spe­zi­fisch die Ein­wil­li­gung zu erklä­ren ist, in wel­cher Form sie vor­lie­gen muss, ob sie frei­wil­lig erfolgt, wie sie zu doku­men­tie­ren ist und wie sie wider­ru­fen wer­den kann.

Der Thü­rin­ger Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz hat nun eine Vor­la­ge für eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung vor­ge­legt, die ver­gleichs­wei­se knapp und klar aus­ge­fal­len ist und durch­aus als (anzu­pas­sen­de) Vor­la­ge ver­wen­det wer­den kann.

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