Die EU-Kommission hat am 15.12.2020 ein umfassendes neues Regelwerk für digitale Plattformen vorgeschlagen, den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Mit diesen beiden Verordnungen werden die Verpflichtungen digitaler Dienste, insbesondere von digitalen Plattformen erhöht und Verantwortlichkeiten einheitlich geregelt.
Digital Services Act (DSA)
Mit dem Digital Services Act erhält die vor 20 Jahren in Kraft getretene E‑Commerce-Richtlinie ein weitreichendes Upgrade. Der Digital Services Act nimmt Anbieter vermittelnder Online-Dienste in die Pflicht, insbesondere Online-Plattformen, wie marketplaces, social networks und App Stores.
Wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), entfaltet auch der Digital Services Act exterritoriale Wirkung und kann damit auch auf Schweier Unternehmen Anwendung finden, wenn diese ihre Dienstleistungen Empfängern in der Union anbieten.
Nach der DSGVO hat der neue Digital Services Act damit das Potential zum nächsten grossen Exportschlager der EU zu werden. In der Begründung zum Digital Services Act wird dementsprechend nichts Geringeres als das Setzen eines Standards auf globaler Ebene als erklärtes Ziel ausgewiesen.
Während die Eckpfeiler der E‑Commerce Richtlinie, die als Grundpfeiler des freien Internets gelten, wie das Haftungsregime, das Herkunftslandprinzip und das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht im Grunde aufrechterhalten werden, legt der Digital Services Act Intermediären gleichzeitig neue Verpflichtungen auf, insbesondere zur Entfernung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte. Darüber hinaus sieht er weitreichende Transparenzmassnahmen vor, z.B. zu Algorithmen, mit denen Nutzern Inhalte empfohlen werden.
Im Falle von Verletzungen drohen sehr grossen Online-Plattformen Strafen von bis zu 6% des Jahresumsatzes. Zudem können Zwangsgelder von bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängt werden.
Digital Markets Act
Der Digital Markets Act legt neue Wettbewerbsregeln für Online-Plattformen fest, die als „Gatekeeper“ digitaler Ökosysteme fungieren, wie zum Beispiel Suchmaschinen, marketplaces, social networks und bestimmte Nachrichtenübermittlungsdienste. Wer als „Gatekeeper“ eingestuft wird, muss bestimmte Verhaltensweisen umsetzen und von unlauteren Verhaltensweisen absehen, beispielsweise gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren und es unterlassen, ihre eigenen Angebote bevorzugt zu behandeln.
Der Digital Markets Act sieht noch höhere Strafen als der Digital Services Act vor: bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem können auch hier Zwangsgelder von bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängt werden.
Der Digital Services Act und der Digital Markets Act setzen eine stärkere und einheitliche Regulierung von Online-Plattformen fort, die sich durch die Platform-to-Business-Verordnung (P2B Verordnung) und die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) schon abgezeichnet hat.
Beide Verordnungen werden im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert werden.