Nie­der­lan­de: per­so­na­li­sier­te Wer­bung an Bankkunden?

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Die nie­der­län­di­sche Daten­schutz-Auf­sichts­be­hör­de hat offen­bar allen nie­der­län­di­schen Ban­ken geschrie­ben und sie auf­ge­for­dert, ihr Direkt­mar­ke­ting unter die Lupe zu neh­men. Aus­lö­ser war die Ankün­di­gung einer nie­der­län­di­schen Bank, Wer­bung an ihre Kun­den gestützt auf deren Zah­lungs­ver­hal­ten zu per­so­na­li­sie­ren. Aus Sicht der Auf­sichts­be­hör­de wäre eine Aus­wer­tung von Trans­ak­ti­ons­da­ten zur Per­so­na­li­sie­rung von Wer­bung nicht kom­pa­ti­bel mit dem Zweck der Beschaf­fung die­ser Daten. Dabei wur­de offen­bar berück­sich­tigt, dass ein Bank­kon­to eine Not­wen­dig­keit des heu­ti­gen Lebens ist, wes­halb ein Kon­to nicht den Schluss erlau­be, Inha­ber inter­es­sie­re sich für Finanz­pro­duk­te, und dass Trans­ak­ti­ons­da­ten sen­si­bel sei­en; dem­zu­fol­ge ent­spre­che per­so­na­li­sier­te Wer­bung nicht den Erwar­tun­gen des Bankkunden.

Unklar blieb dabei aller­dings, ob dies auch dann gilt, wenn die Bank aus­drück­lich – in einer Daten­schutz­er­klä­rung – dar­auf hin­weist, dass Trans­ak­ti­ons­da­ten für Mar­ke­ting­zwecke ver­wen­det wer­den. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen s. hier.