NL: Bus­se wegen Iden­ti­fi­ka­ti­on nur durch Pass bei Auskunftsbegehren

Die nie­der­län­di­sche Daten­schutz­be­hör­de hat eine Bus­se von EUR 525’000 gegen ein Medi­en­un­ter­neh­men ver­hängt. Offen­bar hat­te das Unter­neh­men von Betrof­fe­nen als Vor­aus­set­zung einer Daten­schutz­aus­kunft bzw. einer Daten­lö­schung einen Iden­ti­täts­nach­weis in Form eines Aus­weis­do­ku­ments verlangt.

Dadurch hat­te das Unter­neh­men aus Sicht der Behör­de zu vie­le Daten zur Iden­ti­täts­prü­fung erho­ben und die Aus­übung der Betrof­fe­nen­rech­te zu kom­pli­ziert gemacht. Bei der Höhe der Bus­se hat­te die Behör­de wei­ter berück­sich­tigt, dass das Medi­en­un­ter­neh­men nicht auf die Mög­lich­keit der Schwär­zung von nicht erfor­der­li­chen Daten in den Aus­weis­ko­pien hin­ge­wie­sen hat­te (s. Medi­en­mit­tei­lung).

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