NR Raphaël Mahaim (Grüne) hatte mit einer Motion vom 04.05.2023 verlangt, der Bundesrat solle Gesetzesänderungen zur Regulierung einer Verwendung von Deepfakes im öffentlichen Raum vorschlagen. Der Bundesrat hatte Ablehnung beantragt: Auch im Ausland finde sich nur im damaligen Entwurf des AI Act eine spezifische Regelung zu „Deepfakes“, in der Schweiz sei Regulierungsbedarf in Bezug auf KI absehbar, die Auslegeordnung des Bundesrats sei abzuwarten, straf- und zivilrechtlich bestünden keine Lücken.
Der Nationalrat hat die Motion am 6. Mai 2025 nach kurzer Diskussion abgelehnt. Mahaim betonte, dass Satire, Fotomontagen, Kritik und Kunst weiterhin möglich bleiben sollen. Eine Kennzeichnungspflicht solle aber Täuschungen im grossen Stil verunmöglichen. BR Rösti verwies aber auf die Ratifikation der AI Convention und den Auftrag u.a. ans EJPD, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von KI vorzubereiten. Bei dieser Gesetzesvorlage kann das Parlament Anträge auch zu Deep Fakes stellen:
Gesetzliche Massnahmen sind für uns vor allem in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht notwendig. Eine Minimalregulierung scheint uns hier zielführend. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Vernehmlassungsvorlage abgewartet werden kann, bevor hier vorschnell einzelne Entscheide getroffen werden.
Auf Rückfrage von Mahaim hielt zur geplanten Plattformregulierung hielt Rösti ferner fest,
Erstens darf ich Ihnen sagen, dass die Vorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen bereit ist. Sie wurde im Bundesrat lediglich verschoben, aber sie wird in absehbarer Zeit behandelt. Zweitens sind wir betreffend Regulierung der künstlichen Intelligenz nicht verspätet. Wir haben diesbezüglich zuhanden des Bundesrates eine weltweite Analyse wichtiger Industrienationen durchgeführt, und wir dürfen sagen, dass wir bei keiner Regulierung das Schlusslicht sind. Generell – und das hat auch die Ministerkonferenz in Paris gezeigt – ist die Befürchtung eher, dass man zu schnell falsch reguliert oder zu schnell Innovationen bremst. Diese Gefahr ist grösser, als dass man zu langsam reguliert. Deshalb hat der Bundesrat den Zeitplan so festgelegt. Das EJPD hat den Auftrag, im Jahr 2026 eine solche Regulierung vorzulegen.
Der NR sprach sich mit 111 gegen 70 Stimmen gegen die Motion aus (Medienmitteilung). Dasselbe Schicksal wird wohl auch weiteren Vorlagen drohen, bis Ende 2026 etwas Konkretes vorliegt. Demokratiepolitisch ist es deshalb wichtig, dass hier nicht wie bei der Auslegeordnung längere Verzögerungen entstehen.