NZZ vom 2.3.2016: Eid­ge­nös­si­scher Daten­schüt­zer – Die Wahl, die kei­ne ist

In zwei Wochen wählt das Par­la­ment den neu­en Daten­schutz- und Öffent­lich­keits­be­auf­trag­ten, den Nach­fol­ger von Hans­pe­ter Thür, der sich als unab­hän­gi­ger Kämp­fer um den Daten­schutz und das Öffent­lich­keits­prin­zip ver­dient mach­te. Von einer «Wahl» zu spre­chen, ist aller­dings über­trie­ben, denn eine ech­te Aus­wahl an Kan­di­da­ten gibt es nicht. Es han­delt sich viel­mehr um eine Bestä­ti­gung (oder Ableh­nung) des Kan­di­da­ten, den der Bun­des­rat vor­schlägt: Adri­an Lob­si­ger, Vize­di­rek­tor des Bun­des­amts für Poli­zei (Fed­pol). Im Vor­feld äusser­ten diver­se Par­la­men­ta­ri­er Zwei­fel dar­an, dass Lob­si­ger den Rol­len­wech­sel vom «Daten­samm­ler» zum Daten­schüt­zer schaf­fe. Kri­ti­siert wer­den sei­ne Nähe zur Ver­wal­tung sowie man­geln­de Erfah­rung im Umgang mit neu­en Technologien. […] 

Die par­la­men­ta­ri­sche Gerichts­kom­mis­si­on hat das Wahl­ver­fah­ren for­mell geneh­migt und emp­fiehlt den offi­zi­el­len Kan­di­da­ten «ohne Gegen­stim­me» zur Wahl. Den­noch gab es eine statt­li­che Anzahl Ent­hal­tun­gen, wie Kom­mis­si­ons­prä­si­dent Roland Eber­le bestätigt. […] 

Tat­säch­lich ist das Wahl­ver­fah­ren so im Daten­schutz­ge­setz ver­an­kert. Par­la­men­ta­ri­er von links bis rechts möch­ten dies nun ändern. Ent­spre­chen­de Vor­stö­sse sind in der Pipeline. […] 

Grü­ter ver­sucht im Hin­ter­grund, die Wahl Lob­si­gers noch zu ver­hin­dern. Doch er dürf­te auf ver­lo­re­nem Posten ste­hen. Zwar unter­stützt die SVP-Frak­ti­on den ein­zi­gen Kan­di­da­ten nur mit einer knap­pen Mehr­heit, doch die Frak­tio­nen der SP und FDP haben sich gross­mehr­heit­lich hin­ter ihn gestellt. Am Diens­tag hat sich auch die CVP ohne Gegen­stim­me für Lob­si­ger aus­ge­spro­chen. Selbst bei den Grü­nen hat die­ser gemäss Glätt­li im Hea­ring «einen über­ra­schend guten Ein­druck» hinterlassen. […] 

Die wich­tig­sten Her­aus­for­de­run­gen beim Datenschutz

[…]Das sind die gro­ssen Her­aus­for­de­run­gen für den künf­ti­gen Datenschützer:
  • Big Data: Daten wer­den zum Roh­stoff. Sie kön­nen in Zukunft nicht mehr nur zweck­be­stimmt gespei­chert, son­dern in gro­ssen Men­gen aus ver­schie­de­nen Quel­len ver­knüpft und aus­ge­wer­tet wer­den – zum Bei­spiel für einen effi­zi­en­ten und siche­ren Stra­ssen­ver­kehr. Big Data stellt dabei ein gro­sses Wirt­schafts­po­ten­zi­al dar, bedroht aber die Pri­vat­sphä­re, wenn Infor­ma­tio­nen aus ver­schie­de­nen Lebens­be­rei­chen syste­ma­tisch struk­tu­riert, gesam­melt und aus­ge­wer­tet werden.
  • Open Data: Die Behör­den ver­fü­gen über wert­vol­le Daten­be­stän­de, die der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wer­den sol­len. Per­sön­li­che Daten gehö­ren zwar typi­scher­wei­se nicht dazu, doch wenn Anga­ben bei­spiels­wei­se über die Nut­zung von ÖV-Ange­bo­ten mit ande­ren Daten ver­knüpft wer­den, kann unter Umstän­den ein Per­so­nen­be­zug her­ge­stellt werden.
  • Die Digi­ta­li­sie­rung prägt mehr und mehr das Gesund­heits­we­sen. Dabei gilt die Regel: Je bes­ser der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Ärz­ten, Spi­tä­lern und Labo­ra­to­ri­en funk­tio­niert, desto bes­ser wird die Behand­lungs­qua­li­tät. Doch auch die Ver­si­che­run­gen sind an Gesund­heits­da­ten inter­es­siert. Wie glä­sern sol­len Pati­en­ten vor die­sem Hin­ter­grund wer­den? In den näch­sten Jah­ren wird das Gesetz über das elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­dos­sier umge­setzt. Dem Daten­schüt­zer kom­men gewis­se Auf­sichts­pflich­ten zu.
  • Glo­ba­ler Daten­ver­kehr: Goog­le, Face­book oder Ama­zon trans­fe­rie­ren Daten und han­deln mit ihnen glo­bal. Doch das Ver­ständ­nis für den Daten­schutz dif­fe­riert von Kon­ti­nent zu Kon­ti­nent. In den USA ist der Daten­schutz gesetz­lich frag­men­tiert, und die digi­ta­len Grund­rech­te sind weni­ger aus­ge­prägt als in Euro­pa. Im ver­gan­ge­nen Herbst erklär­te der euro­päi­sche Gerichts­hof das soge­nann­te «Safe-Har­bour-Abkom­men», das den Daten­aus­tausch zwi­schen der EU und den USA regelt, für ungül­tig. Das Urteil wird Ein­fluss auch auf die Schwei­zer Daten­schutz­ge­setz­ge­bung haben.
  • Revi­si­on des Daten­schutz­ge­set­zes: Der Bun­des­rat hat die Revi­si­on im letz­ten Jahr ange­kün­digt. Bis spä­te­stens im Herbst 2016 soll ein Vor­ent­wurf ver­ab­schie­det wer­den, wobei der Daten­schutz gestärkt und ins­be­son­de­re die Ent­wick­lung auf euro­päi­scher Ebe­ne berück­sich­tigt wer­den soll.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.