Parl. Initiative Vischer (14.413): Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Folge gegeben (20.08.2015)
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung sei so zu ändern, dass der Datenschutz statt eines Missbrauchsschutzes zu einem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird.
Begründung
Nicht nur durch den NSA-Skandal hat der Datenschutz auch in der Schweiz eine neue Bedeutung und Beachtung erhalten. Generell gefährden die Risiken, die von den sich in horrendem Tempo perfektionierenden technologischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung ausgehen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Denn wer nicht weiss oder beeinflussen kann, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, ist in seinem Verhalten eingeschränkt. Beeinträchtigt ist dabei nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, denn ein freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen ist auf die selbstbestimmte Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Der in der Bundesverfassung garantierte Datenschutz gemäss Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung schützt die einzelne Person lediglich vor dem Missbrauch. Das führt namentlich dazu, dass im Ergebnis die Beweislast der Grundrechtseinschränkung zulasten der Bürgerinnen und Bürger und nicht des Staates oder der Internetbetreiber verteilt ist. Mit der Ausweitung der Verfassungsbestimmung im beantragten Sinne wird eine neue verfassungsmässige Grundlage geschaffen, um dies zu ändern.
Bisher scheiterten ähnliche Vorhaben. Die Erfahrungen der letzten Monate evozieren freilich dringenden Handlungsbedarf.