Eingereichter Text
Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden:
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche, geistige und digitale Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
Begründung
Die Entwicklung der Gesellschaft und insbesondere die massenhafte Einführung von neuen Technologien wirft neue Fragen auf, die man sich zur Zeit der Verabschiedung unserer Verfassung noch nicht oder kaum stellte. Die Entwicklung des Internets, der sozialen Netzwerke, von Big Data, der künstlichen Intelligenz und die Globalisierung und Konzentration der Technologien schaffen Möglichkeiten und Wertschöpfung, bergen aber auch neue Gefahren für die Unversehrtheit der Bevölkerung.
Bereits 2018 unterstrich die französischsprachige Vereinigung der Datenschutzbehörden (AFAPDP) in einer Resolution die Wichtigkeit der Gewährleistung dieses Rechts für den Schutz personenbezogener Daten und dass es notwendig sei, dass die Bevölkerung diese Daten kontrollieren könne.
Die digitale Unversehrtheit wird durch den Schutz des digitalen Lebens des Menschen sichergestellt. Unsere digitale Identität besteht im Wesentlichen aus unseren Spuren im Internet, insbesondere aus den Daten, die im Laufe unserer Aktivitäten im Internet gesammelt werden. Es geht vor allem um personenbezogene Daten und insbesondere darum, wie diese Daten miteinander verknüpft sind. Die führenden Akteure in diesem Bereich haben, entweder aufgrund von Vorschriften oder freiwillig, bereits gewisse Schritte in diese Richtung unternommen, aber das Recht auf digitale Unversehrtheit ist heute unzureichend geschützt und es gibt keine Verfassungsgrundlage für dieses Recht.
Das Recht auf Kontrolle der digitalen Identität ist also das Recht darauf, zu verstehen und zu wissen, welche Daten unseres digitalen Lebens gesammelt werden, seien das Informationen, die wir explizit weitergeben, oder solche, die von Seiten, die wir besuchen oder von Dritten aufgrund unserer Aktivitäten zusammengestellt oder berechnet werden. Es geht also darum, dass ein Recht auf Einsichtnahme in die Daten garantiert wird, mit dem jede Person die Gewährleistung dieser Einsichtnahme in Anspruch nehmen kann.
Die Forderung, dass die digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufgenommen wird, ist zudem Bestandteil der Volksinitiative einer zivilgesellschaftlichen Gruppierung (“Digitale Souveränität”). Diese Forderung wurde zudem auch in mehreren Kantonen und von Personen unterschiedlicher politischer Couleur geäussert.