Neues DSG: kein grundsätzliches Einwilligungserfordernis beim Profiling, auch nicht bei hohem Risiko
Wie berichtet hat das Parlament das E‑DSG in der heutigen Schlussabstimmung angenommen. Eine Frage, die die zähen Verhandlungen der Räte begleitet hat, war jene nach der Einwilligung beim Profiling. Der EDÖB hat schon wiederholt die Haltung eingenommen (vgl. hier), die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten