Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, wie am besten dazu beigetragen werden kann, dass die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten wiedererlangen.
Die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft beruht u. a. darauf, dass persönliche Daten übermittelt werden, die sich damit der Kontrolle des Einzelnen entziehen. Das muss mittlerweile aber nicht mehr so sein, denn es ist jetzt möglich, vom unkontrollierten “Big Data” (Massendaten) zum verantwortlichen “Self-Data” (Selbstbestimmung über die eigenen Daten) zu wechseln. Um das zu erreichen, wird in den USA eine Politik des “Smart Disclosure” verfolgt. Dabei geht es darum, private Unternehmen oder öffentliche Stellen dazu zu veranlassen, den Bürgerinnen und Bürgern freien Zugang zu ihren Daten zu ermöglichen über offene und standardisierte Formate, die eine einfache Wiederverwendung der Daten erlauben.
Der Einzelne kann auf diese Weise seine persönlichen Daten mit anderen teilen, sie verkaufen oder sie für sich selbst auswerten.
Diese neuen Bedürfnisse würden zur Entstehung einer ganzen Branche von innovativen Anbietern digitaler Dienstleistungen führen.
Begründung
Drei Umstände sprechen dafür, dass sich das Prinzip “Self-Data” schnell entwickeln und verbreiten wird:
1. Digitale Technologien ermöglichen heute eine Dezentralisierung in nie dagewesenem Ausmass.
2. Auch wenn viele ihre persönlichen Daten immer noch ohne Weiteres herausgeben, macht sich doch immer mehr das Bedürfnis breit, wieder eine gewisse Kontrolle über sie zurückzugewinnen.
3. Die Position der Endnutzerinnen und Endnutzer wird immer mehr durch Gesetze gestärkt, z. B. in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2016 angenommen wurde und ab Mai 2018 in der ganzen EU in Kraft tritt.
Im Gesundheitswesen könnten die Krankenkassen, die Spitäler, die Labors und die Ärzte sich vernetzen und allen Patientinnen und Patienten auf Informationen, die sie betreffen, Zugriff gewähren. Diese könnten sie dann, wenn sie es möchten, mit ihrer Familie und ihren Hausärzten teilen, weiterverkaufen, einem Forschungsinstitut zur Verfügung stellen oder für ein Gesundheitscoaching auswerten. Das Prinzip “Self-Data” könnte auch in anderen Bereichen wie Steuern, Energiekonsum oder Schullaufbahn angewendet werden.
Das Management des “Self-Data” würde zu neuen Dienstleistungen wie dem Daten-Tresor, dem Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen bei einem Unfall, der Sammlung persönlicher Messdaten aus vernetzten Geräten für die Gesundheitsberatung oder einer spielerische Simulation des Energiekonsums führen. Das sind alles Geschäftsmöglichkeiten, die von unseren Unternehmen genutzt werden könnten.