Postu­lat Béglé (16.3386): Kon­trol­le über per­sön­li­che Daten. “Infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung” fördern

Postu­lat Béglé (16.3386): Kon­trol­le über per­sön­li­che Daten. “Infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung” fördern

Ein­ge­reich­ter Text

Der Bun­des­rat wird gebe­ten, zu prü­fen, wie am besten dazu bei­getra­gen wer­den kann, dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Kon­trol­le über ihre per­sön­li­chen Daten wiedererlangen.

Die Digi­ta­li­sie­rung der Wirt­schaft und der Gesell­schaft beruht u. a. dar­auf, dass per­sön­li­che Daten über­mit­telt wer­den, die sich damit der Kon­trol­le des Ein­zel­nen ent­zie­hen. Das muss mitt­ler­wei­le aber nicht mehr so sein, denn es ist jetzt mög­lich, vom unkon­trol­lier­ten “Big Data” (Mas­sen­da­ten) zum ver­ant­wort­li­chen “Self-Data” (Selbst­be­stim­mung über die eige­nen Daten) zu wech­seln. Um das zu errei­chen, wird in den USA eine Poli­tik des “Smart Dis­clo­sure” ver­folgt. Dabei geht es dar­um, pri­va­te Unter­neh­men oder öffent­li­che Stel­len dazu zu ver­an­las­sen, den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern frei­en Zugang zu ihren Daten zu ermög­li­chen über offe­ne und stan­dar­di­sier­te For­ma­te, die eine ein­fa­che Wie­der­ver­wen­dung der Daten erlauben.

Der Ein­zel­ne kann auf die­se Wei­se sei­ne per­sön­li­chen Daten mit ande­ren tei­len, sie ver­kau­fen oder sie für sich selbst auswerten.

Die­se neu­en Bedürf­nis­se wür­den zur Ent­ste­hung einer gan­zen Bran­che von inno­va­ti­ven Anbie­tern digi­ta­ler Dienst­lei­stun­gen führen.

Begrün­dung

Drei Umstän­de spre­chen dafür, dass sich das Prin­zip “Self-Data” schnell ent­wickeln und ver­brei­ten wird:

1. Digi­ta­le Tech­no­lo­gien ermög­li­chen heu­te eine Dezen­tra­li­sie­rung in nie dage­we­se­nem Ausmass.

2. Auch wenn vie­le ihre per­sön­li­chen Daten immer noch ohne Wei­te­res her­aus­ge­ben, macht sich doch immer mehr das Bedürf­nis breit, wie­der eine gewis­se Kon­trol­le über sie zurückzugewinnen.

3. Die Posi­ti­on der End­nut­ze­rin­nen und End­nut­zer wird immer mehr durch Geset­ze gestärkt, z. B. in der euro­päi­schen Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, die im Mai 2016 ange­nom­men wur­de und ab Mai 2018 in der gan­zen EU in Kraft tritt.

Im Gesund­heits­we­sen könn­ten die Kran­ken­kas­sen, die Spi­tä­ler, die Labors und die Ärz­te sich ver­net­zen und allen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auf Infor­ma­tio­nen, die sie betref­fen, Zugriff gewäh­ren. Die­se könn­ten sie dann, wenn sie es möch­ten, mit ihrer Fami­lie und ihren Haus­ärz­ten tei­len, wei­ter­ver­kau­fen, einem For­schungs­in­sti­tut zur Ver­fü­gung stel­len oder für ein Gesund­heits­coa­ching aus­wer­ten. Das Prin­zip “Self-Data” könn­te auch in ande­ren Berei­chen wie Steu­ern, Ener­gie­kon­sum oder Schul­lauf­bahn ange­wen­det werden.

Das Manage­ment des “Self-Data” wür­de zu neu­en Dienst­lei­stun­gen wie dem Daten-Tre­sor, dem Zugang zu wich­ti­gen Gesund­heits­in­for­ma­tio­nen bei einem Unfall, der Samm­lung per­sön­li­cher Mess­da­ten aus ver­netz­ten Gerä­ten für die Gesund­heits­be­ra­tung oder einer spie­le­ri­sche Simu­la­ti­on des Ener­gie­kon­sums füh­ren. Das sind alles Geschäfts­mög­lich­kei­ten, die von unse­ren Unter­neh­men genutzt wer­den könnten.

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