Postu­lat Béglé (17.378): Die Schweiz soll zum Epi­zen­trum der inter­na­tio­na­len Digi­ta­li­sie­rungs­gou­vernanz wer­den können

Postu­lat Béglé (17.378): Die Schweiz soll zum Epi­zen­trum der inter­na­tio­na­len Digi­ta­li­sie­rungs­gou­vernanz wer­den können

Ein­ge­reich­ter Text

Der Bun­des­rat wird beauf­tragt zu prü­fen, wie die Schweiz zum Welt-Epi­zen­trum der inter­na­tio­na­len Gou­vernanz im Bereich Cyber­space wer­den könn­te. Es geht dar­um, dar­auf hin­zu­wir­ken, dass eine Gen­fer Kon­ven­ti­on über die Digi­ta­li­sie­rung geschaf­fen wird; die­se soll die Grund­sät­ze ent­hal­ten, die eine fried­li­che Nut­zung des Cyber­space garan­tie­ren. Ausser­dem soll eine neu­tra­le Orga­ni­sa­ti­on geschaf­fen wer­den, nach dem Vor­bild des IKRK, die für die Umset­zung die­ser Grund­sät­ze sorgt. Und es geht schliess­lich auch dar­um, dar­auf hin­zu­wir­ken, dass Genf zum Sitz die­ser Orga­ni­sa­ti­on wird.
Ein sol­ches Vor­ha­ben stün­de voll­stän­dig im Ein­klang mit dem Enga­ge­ment der Schweiz auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne. Die Schweiz muss sich in die­sem The­men­be­reich rasch und klar positionieren.

Begrün­dung

Seit 2010 gibt es im Bereich der inter­na­tio­na­len Digi­ta­li­sie­rungs-Gou­vernanz eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Euro­päi­schen Uni­on und der Nato. Die Ent­wick­lung des Inter­net hat ja einen neu­en Raum geschaf­fen: den Cyber­space. Er ist der Schau­platz von Cyber­an­grif­fen, die ein Land in die Knie zwin­gen kön­nen. Kein Land kann so tun, als könn­te es sich allei­ne gegen sol­che Angrif­fe schützen.
Dar­um muss eine inter­na­tio­na­le Gou­vernanz des Cyber­space geschaf­fen werden.
Dabei muss Fol­gen­des ver­mie­den werden:

  • dass ein Kli­ma des Miss­trau­ens ent­steht; dies hät­te eine Spi­ra­le der Auf­rü­stung im Cyber­raum zur Fol­ge; Sou­ve­rä­ni­täts-Refle­xe wür­den zu einer Frag­men­tie­rung des Inter­net führen
  • dass Staa­ten ande­re Staa­ten angreifen
  • dass Staa­ten soge­nannt kri­ti­sche Unter­neh­men, Tech­no­lo­gie-Unter­neh­men oder kri­ti­schen Ser­vice public wie das Gesund­heits­we­sen angreifen.

Die Staa­ten müs­sen sich zu Fol­gen­dem verpflichten:

  • sich Sicher­heits­lücken nicht zunut­ze machen, son­dern auf sol­che auf­merk­sam machen (ein zwei­tes “Wan­naCry” ver­mei­den; die Lücke war dem NSA bekannt und er hat sie für sei­ne Zwecke genutzt)
  • die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in der vir­tu­el­len Welt schüt­zen (nur Staa­ten kön­nen einen sol­chen Schutz gewährleisten).

Fol­gen­de Ideen gilt es zu propagieren:

  • Dia­log und Koor­di­na­ti­on sind unverzichtbar
  • jeder Staat ist ver­ant­wort­lich für alle Cyber­ak­ti­vi­tä­ten, die von sei­nem Ter­ri­to­ri­um aus­ge­hen; dies macht die Schaf­fung eines inter­na­tio­na­len Schieds­ge­richts nötig, das die Urhe­ber von Angrif­fen identifiziert
  • das Mili­tär ist prio­ri­tär für die Ver­tei­di­gung da und nicht für eine Eska­la­ti­on von Konflikten.

Die “UN Group of Govern­men­tal Experts” (UN GGE) pro­pa­giert ein sol­ches Vor­ha­ben in ihrem Bericht von 2015. Die EU und die Nato haben im Febru­ar 2016 eine Ver­ein­ba­rung geschlos­sen, dass sie im Bereich der Prä­ven­ti­on von Cyber­an­grif­fen, ihrer Ent­deckung und ihrer Abwehr sich über Best Prac­ti­ces aus­tau­schen wollen.
Doch ohne Ein­be­zug staat­li­cher Behör­den blei­ben die Emp­feh­lun­gen der UN GGE toter Buch­sta­be. Das Inter­net muss ein öffent­li­ches Gut bleiben.

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