Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Perspektiven von Web 3.0, die wirtschaftlichen Möglichkeiten für die Schweiz und die Möglichkeiten, darin unsere Werte zu fördern, im Rahmen einer Studie zu prüfen.
Das Web ist zurzeit stark zentralisiert. Der Aufschwung der Blockchain-Technologie könnte die Vorherrschaft der GAFA in Frage stellen und eine Verlagerung der Macht zugunsten der Internet-Userinnen und ‑User und neuer Akteure ermöglichen. Das Blockchain-Potenzial ist so gross, dass Europa und die Schweiz dadurch wieder zu Einfluss im Internet gelangen könnten. Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase: Jetzt heisst es handeln.
Die Studie soll die Herausforderungen von Web 3.0 umschreiben; unsere Strategie bezüglich Web 3.0 und Blockchain definieren (die Schweiz befindet sich weltweit unter den ersten drei); die erforderlichen Kompetenzen benennen; prüfen, ob öffentliche Blockchains geschaffen werden müssen; evaluieren, wozu wir bereit sind, um die Privatsphäre zu schützen, für einen faireren Wettbewerb zu sorgen und die Macht gerechter zu verteilen: drei Versprechen von Web 3.0.
Begründung
Die Blockchain-Technologie könnte die dem Internet zugrundeliegende Struktur revolutionieren. Praktisch unfehlbar, was die Sicherheit betrifft, könnte sich die Art des Datenaustauschs grundlegend verändern.
Heute kursieren im Internet vor allem Informationen. Morgen könnten es Dinge von Wert sein: Stimmrechte, Finanztitel, Immobilienbeteiligungen, Einzahlungen ohne Bankkonto.
Die Rolle des Sicherheitsriegels von Blockchain kann mit einem massgeschneiderten und automatisierten Datenmanagement kombiniert werden und jedem Internet-User und jeder Internet-Userin erlauben, nur die Daten preiszugeben, die für eine Online-Dienstleistung wirklich nötig sind (Reisebüro, Versicherer, Suchmaschine, soziale Netzwerke). Die Userinnen und User würden nicht länger “Big Data” ohne ihr Wissen Informationen zuliefern.
Blockchain ermöglicht es, Mittel zu beschaffen, ICO (Initial Coins Offerings), zu denen alle Zugang haben – ähnlich wie Crowd Funding, nur dass jeder und jede Beitragleistende einen “Coin” erhält, der auf einer Blockchain-Plattform gehandelt werden kann. Jeder Käufer und jede Käuferin wird Interesse daran haben, das Start-up mit dem eigenen Netzwerk zu unterstützen, um es bekannt zu machen, denn wenn dieses Erfolg hat, steigt der Wert des Coins. Ein umgekehrter Netzwerk-Effekt und eine bessere Aufteilung der Wertschöpfung werden die Folge sein.
Diese wenigen Beispiele zeigen, dass das Aufkommen von Web 3.0 es ermöglichen könnte, zum ursprünglichen Geist des Internets zurückzukehren, zu einem Internet, in dem sich alle frei bewegen und ausdrücken können.
Stellungnahme des Bundesrats vom 15.8.2018
Der Begriff “Web 3.0” wird in der Literatur mit dem Begriff des “semantischen Web” in Verbindung gebracht. Damit können Computer im Internet von Menschen erstellte Inhalte verstehen, interpretieren und miteinander in Beziehung setzen. Zum Beispiel ist es einem Computer so möglich, beim Begriff “Jaguar” abhängig vom gegebenen Kontext zu unterscheiden, ob es sich um eine Raubkatze oder um eine Automarke handelt. Eine Anfrage kann dabei dezentral und ohne Zuhilfenahme von grossen Internetplattformen wie Google, Amazon, Facebook etc. durch den Nutzenden recherchiert und bereitgestellt werden. Anwendungen der künstlichen Intelligenz gelangen dabei häufig ebenfalls zum Einsatz. Die Verwendung von Blockchain kann aufgrund des dezentralen Ansatzes die Entwicklung von Web 3.0‑Anwendungen unterstützen.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Motion 17.3818 “Die Schweiz zu einem Weltzentrum der Blockchain-Technologie machen” ausführte, verfügt er mit seiner Strategie Digitale Schweiz über ein geeignetes Instrument, damit die Schweiz die Chancen der Digitalisierung in allen Lebensbereichen konsequent nutzen kann. Die Strategie wird gegenwärtig im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft weiterentwickelt. So wird im Zuge der laufenden Aktualisierung der Strategie geprüft, ob eine Arbeitsgruppe zur Klärung von Fragen der künstlichen Intelligenz einzurichten sei.
Hinsichtlich der Blockchain-Technologie hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Motion 17.3818 bereits die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen angekündigt. Diese hat am 18. Januar 2018 die Arbeiten aufgenommen und wird die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen. Ein entsprechender Bericht zuhanden des Bundesrats soll Ende 2018 vorliegen.
Auf internationaler Ebene ist die Dezentralisierung des Internets Thema der Diskussionen über die globale Digitale Gouvernanz. Die Schweiz ist aktiv in diese Prozesse eingebunden. In Erfüllung des Postulates 17.3789 “Die Schweiz soll zum Epizentrum der internationalen Digitalisierungsgouvernanz werden können” erarbeitet der Bundesrat per Ende 2018 einen Bericht zu den Aktivitäten der Schweiz in diesem Bereich. Der Bericht soll aufzeigen, was die Schweiz bereits alles unternommen hat und weiterhin zu unternehmen gedenkt. Der Fokus liegt insbesondere auf dem internationalen Genf.
Auch im Bereich der Standardisierung verfolgt der Bund die laufenden Arbeiten etwa im Rahmen der internationalen Fernmeldeunion (ITU‑T). Dabei ist festzustellen, dass die Entwicklung noch zu wenig weit fortgeschritten ist, als dass sich bereits direkte Auswirkungen auf die Schweiz ergeben würden.
Da sich aus der Entwicklung im Bereich Web 3.0 noch wenig konkrete Ergebnisse ableiten lassen und die Entwicklung noch unübersichtlich verläuft, ist der Bundesrat der Ansicht, dass auf die Erstellung eines Berichtes gegenwärtig zu verzichten sei.