Eingereichter Text
Nicht erst seitdem die Applikation Chat GPT von Open AI öffentlich zugänglich gemacht wurde, ist klar, dass die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) immer dynamischer und tiefgreifender werden. Es gilt zu prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend ausgestaltet sind, dass unser Rechtssystem und seine Prinzipien auch mit neuen Technologien weiter greifen.
Der Bundesrat wird damit beauftragt,
1. Bericht zu erstatten, ob und wo er aktuell bei der Gesetzeslage und Rechtspraxis Lücken identifiziert, welche dazu führen, dass unser Rechtssystem den Entwicklungen rund um KI nicht gerecht wird.
2. Stellung dazu zu nehmen, ob die momentane juristische Praxis ausreichend ist, um der seitens der Bevölkerung zunehmenden Unsicherheit ausserhalb der unmittelbar für den Bund anwendbaren Rechtsbereiche zu begegnen.
Dabei soll er sich von einem technologieneutralen Ansatz leiten lassen.
Gestützt auf diese Analyse soll:
3. Geprüft werden, ob eine Strategie, basierend auf einer Chancen- Risiko Analyse durch eine Expertengruppe, aus Wirtschaft, Wissenschaft und NGOs erstellt werden muss.
4. Gegebenenfalls ein Konzept zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf erstellt werden, in dem die Prioritäten, der Zeitplan für die Umsetzung der notwendigen Massnahmen und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ausgeführt werden.
Begründung
Der Bund hat auf die zunehmende Wichtigkeit von KI reagiert, Vorstösse zu diesem Thema beantwortet, Dokumente und Leitlinien zu Risiken und Chancen veröffentlicht und Expertengremien einberufen. Zu nennen sind die Leitlinien des Bundes zu KI, die Strategie Digitale Schweiz, der Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe zu künstlicher Intelligenz (IDAG KI), sowie das Kompetenznetzwerk Künstliche Intelligenz des BFS (CNAI). Auch das revidierte Datenschutzgesetz deckt kritische Bereiche ab, in denen KI zur Anwendung kommt. Dies sind wichtige erste Schritte, es ist aber nicht klar, ob sie ausreichend sind. Besonders in den Bereichen ausserhalb des Wirkungsbereichs des Bundes (Privat- und Zivilrecht), bestehen Unsicherheiten, wo ein Bezugsrahmen, der auch die Privatwirtschaft mit einbezieht, weitgehend fehlt.
Aussenpolitisch ist die Schweiz im “Committee on Artificial Intelligence” (CAI) des Europarates aktiv, wo sich auch privatwirtschaftliche Akteure an den Beratungen beteiligen, und setzt sich als konstruktiver Partner für bindende Leitlinien innerhalb der Mitglieder des Europarates ein. Nun soll sie dies auch innenpolitisch in kohärenter Weise tun. Statt lediglich weiter zuzuwarten, kann die Schweiz ihren technologischen Innovationsstandort weiter fördern und auf den Bereich KI ausdehnen, wenn dem Thema mit einem pragmatischen Ansatz begegnet wird (analog DLT-Gesetzgebung) und proaktiv im Sinne von “so viel wie nötig, so wenig wie möglich” Lücken identifiziert und ‑soweit erforderlich- Anpassungen vorgenommen werden.
Die EU hat mithilfe des bereits 2021 vorgelegten EU AI Acts den Stein zur europaweiten KI-Regulierung ins Rollen gebracht. Obschon der AI Act noch nicht fertig verhandelt ist, lässt sich bereits erkennen, dass die EU eine allgemeine Dachlösung anstrebt, während die Regulierung von Sektor zu Sektor in separaten Gesetzen und Verordnungen sukzessive auszudifferenzieren sein wird.
Die letztlich entstehende EU-Verordnung zu KI wird aufgrund extraterritorialer Wirkung in absehbarer Zeit auch Auswirkungen auf die Schweiz haben.