Postulat Feri (15.3407): Schutz der Persönlichkeitsrechte
Im Rat noch nicht behandelt.
Eingereichter Text
Vor Kurzem sorgten ein Urteil des Bezirksgerichtes Lenzburg in Sachen “Rachepornos im Internet” und ein gefälschtes Facebook-Profil derselben beteiligten Personen für Aufregung. Es ist an der Zeit, grundsätzlich zu prüfen, wie die bestehenden Gesetze, etwa zur Ehrverletzung, in den digitalen Raum übertragen werden könnten.
Deshalb bitte ich den Bundesrat in einem umfassenden Bericht die untenstehenden Fragen für die Bereiche Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte, rechtliche Normen gegen Diskriminierung, Antirassismus-Strafnorm, Datenschutz und Dateneigentum, Verbote zu Gewaltaufruf, Hassaufruf, Verbreitung der schweren Pornografie usw. einzeln zu untersuchen:
1. Was sind die verschiedenen Straftatbestände im Internet, die den Behörden bekannt sind, wie häufig sind sie, wie hat sich deren Auftreten seit 2000 verändert und wie gross wird die Dunkelziffer beurteilt?
2. Welches sind die bestehenden gesetzlichen Regeln, die in jedem einzelnen Fall zur Anwendung kommen können – sowohl die strafrechtlichen wie die zivilrechtlichen?
3. Welches sind die Untersuchungsmethoden, die im Internet heute zur Anwendung gelangen? Welche Hindernisse bestehen, und wie könnten diese beseitigt werden, damit eine sachgerechte Untersuchung möglich wird?
4. Wie wird heute – basierend auf der bestehenden rechtlichen Grundlage – die gesteigerte “Wirkung” (gemeint ist die “Reichweite”) der Tatbestände in deren Bewertung für das Strafmass aufgenommen? Diese Bewertung/Bestrafung von Straftatbestände im Internet soll verglichen werden mit traditionellen “Vergehen”.
5. Es soll – für jeden der obengenannten Bereiche – kritisch dargelegt werden, was die Möglichkeiten und Grenzen einer internetgetriebenen Revision der genannten Bereiche sein könnten und wie sie sich im internationalen Vergleich darstellen.
Stellungnahme des Bundesrats
Der Bundesrat ist sich der zunehmenden Bedeutung des digitalen Raums und der damit verbundenen Problematik bewusst. Deshalb hat er am 9. Oktober 2013 den Bericht “Rechtliche Basis für Social Media” zuhanden des Parlamentes verabschiedet – dies in Erfüllung des Postulates Amherd 11.3912, “Rechtliche Basis für Social Media”. Dieser Bericht enthielt bereits eine umfassende Analyse des Schweizerischen Rechts in Bezug auf Social Media. Insbesondere wurde auch die Rechtslage in Bezug auf Cyberbullying oder Cybermobbing analysiert, d. h. die Verbreitung diffamierender Texte, Bilder oder Filme unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel, um Personen zu verleumden, lächerlich zu machen oder zu belästigen (vgl. hierzu auch den Bericht des Bundesrates zum “Schutz von Cyberbullying” vom 26. Mai 2010). Der Bericht kam zum Schluss, dass gegenwärtig kein Bedarf für die Schaffung eines Spezialgesetzes bei Social Media bestehe und keine grösseren Regelungslücken ersichtlich seien. Die oft allgemein gehaltenen Regelungen in bestehenden Gesetzen (z. B. Datenschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erlauben bei umsichtiger Anwendung angemessene Antworten auf die meisten Probleme, welche soziale Plattformen für einzelne Betroffene und die Allgemeinheit schaffen oder schaffen könnten.
Der Bericht kam jedoch auch zum Schluss, dass in einzelnen Bereichen eine Verbesserung durch gewisse Gesetzesanpassungen nicht ausgeschlossen werden könne. Deshalb wird bzw. wurde im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes, des Programms Jugend und Medien und der Revision des Fernmeldegesetzes ein allfälliger gesetzgeberischer Handlungsbedarf auch im Bezug auf Social Media abgeklärt. Das EJPD wurde zudem beauftragt, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern zu prüfen und bei Bedarf eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Bis Ende 2016 – sobald die genannten Arbeiten abgeschlossen sind bzw. ihre Stossrichtung deutlich erkennbar ist – wird der Bundesrat eine erneute Standortbestimmung in Bezug auf Social Media vornehmen.
Die von der Postulantin angeregte, umfassende Abklärung wurde somit bereits vorgenommen bzw. angestossen. Ein weiterer Bericht hierzu ist aus Sicht des Bundesrates derzeit nicht notwendig.
Dass die Strafverfolgung im Internet durch neue technische Möglichkeiten erschwert wird, wurde darüber hinaus bereits erkannt. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vorgeschlagen, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von besonderen Informatikprogrammen zu schaffen (Government Software, kurz Govware), mit welchen auch der verschlüsselte Fernmeldeverkehr (z. B. E‑Mails oder Internettelefonie) überwacht werden kann. Ferner verfolgt der Bundesrat diese Strategie auch auf staatsvertraglicher Ebene weiter. Am 1. Januar 2012 ist das Übereinkommen über die Cyberkriminalität des Europarates für die Schweiz in Kraft getreten.
Der Bundesrat wird auch in Zukunft darauf achten, dass er sich immer wieder dieser grundsätzlichen Fragestellung widmen und – soweit angezeigt – auch neue oder angepasste gesetzliche Bestimmungen vorschlagen wird.