Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen von gezielter Werbung, die auf der Beschaffung von Daten beruht (personalisierte Werbung), zu untersuchen und in einem Bericht eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um den Einsatz solcher Werbung zu verbieten oder stark zu regulieren.
Begründung
Das dominierende Geschäftsmodell der grossen Unternehmen der Digitalisierung, insbesondere Google und Facebook, beruht auf der Beschaffung von Personendaten, dem Profiling und dem Verkauf solcher Informationen, um zielgerichtet Werbung machen zu können.
Nach dem Motto “Wenn es kostenlos ist, bist du das Produkt” kämpfen diese Unternehmen um unsere Aufmerksamkeit und verkaufen sie an den Meistbietenden: Die Zeit, die wir auf Facebook verbringen, verbringen wir nicht auf Google und noch weniger auf anderen Medien.
Der Wettbewerb in diesem Bereich ist in vielerlei Hinsicht schädlich. Er führt dazu, dass die Unternehmen Algorithmen entwickeln, die extreme Meinungen und irreführende Informationen fördern und die Zielgruppen in ihrem Denken fixieren. Diese Algorithmen stellen ein Risiko für die Gesundheit und für die Demokratie dar und führen zu mehr Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht usw. Im Gegenzug finanzieren die Tech-Giganten durch die Platzierung von Werbung sehr stark Websites, die irreführende Informationen verbreiten oder gewalttätigen Gruppierungen dienen.
Die bisherigen Lösungen der Anbieterinnen von sozialen Netzwerken funktionieren nicht (sog. Keyword Blacklists).
Dieses Postulat fordert den Bundesrat auf, die Auswirkungen von gezielter Werbung, die auf Datenbeschaffung beruht, zu untersuchen und in einem Bericht eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um den Einsatz solcher Werbung zu verbieten oder stark zu regulieren.
Stellungnahme des Bundesrats vom 23.02.2022
Im Bericht des BAKOM vom 17. November 2021 “Intermediäre und Kommunikationsplattformen, Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance” wurden die im Postulat angesprochenen Probleme bereits erörtert, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Algorithmen und deren mangelnde Transparenz sowie die Auswirkungen von gezielter Werbung auf Desinformation und Hassrede (https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/digitale-kommunikation/kommunikationsplattformen.html). Verschiedene vom BAKOM in Auftrag gegebene Studien kommen zum Schluss, dass die Bevölkerung auf einen effektiven Schutz vor illegaler Hassrede und Desinformation Anspruch hat, sowie dass die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Intermediären besser geschützt werden müssten. Der Bericht des BAKOM kommt zum Schluss, dass eine breite Diskussion zur Frage der gesellschaftlichen Einbindung und Governance von Intermediären in der Schweiz, aber auch gerade im internationalen Kontext notwendig ist. Der Bundesrat hat das UVEK (BAKOM) beauftragt, ihm bis Ende 2022 ein Aussprachepapier vorzulegen, in dem dargelegt wird, ob und gegebenenfalls wie Kommunikationsplattformen reguliert werden sollen.
Zu erwähnen ist ferner, dass das neue Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz (BBl 2020 7639) die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten verbessert und die Rechte von Privatpersonen stärkt.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein neuer Bericht zu dieser Frage keine neuen Erkenntnisse bringen würde und dass das Postulat zumindest teilweise bereits erfüllt ist.