Eingereichter Text
Die digitale Transformation der Arbeitswelt ist in vollem Gange. Die Mitarbeitenden der Privatwirtschaft wie auch der öffentlichen Verwaltungen sind davon stark betroffen.
Die aktive Mitgestaltung dieser Transformationsprozesse ist für die Betroffenen daher von grosser Bedeutung. Sie sollen sowohl bei der Ausgestaltung, wie auch bei der Vorbereitung der Mitarbeitenden auf diese Prozesse, wie etwa Weiterbildung, eingebunden sein. Die Mitwirkung der Mitarbeitenden in die Auswirkung der Digitalisierung ist in letzter Zeit geschlossene, resp. erneuerte Gesamtarbeitsverträge (Swisscom, SBB) umgesetzt worden, die die Mitbestimmung bei der digitalen Transformation explizit aufgenommen haben.
Das Mitwirkungsgesetz regelt im Allgemeinen die betriebliche Mitwirkung. Doch betrifft es nur Betriebe ab 50 Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden müssen aktiv die Mitwirkung einfordern, die zudem beschränkt ist.
Bei der digitalen Transformation und den neuen Technologischen Möglichkeiten sind beispielsweise die dauernde Überwachung der Mitarbeitenden möglich und werden auch praktiziert. Diese Dauerüberwachung erhöht den physischen wie auch psychischen Stress der Mitarbeitenden. In den wenigsten Fällen werden die Mitarbeitenden einbezogen, wenn Überwachungsinstrumente eingesetzt werden. Dies ist zwingend zu ändern.
Der Bundesrat wird gebeten in einem Bericht darzustellen wie die Respektierung der Mitarbeitendenrechte in den Digitalisierungsprozessen umgesetzt wird und werden kann, namentlich in der Privatwirtschaft, aber auch in öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen. Dabei soll er auch Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen, wie die Mitsprache der Mitarbeitenden verbessert werden können. Im Bericht ist darzulegen, wie sich die Mitarbeitendenrechte in der Schweiz entwickeln im Vergleich zu den OECD-Ländern.
Ebenso ist darzulegen, ob es für die Überwachungsmöglichkeiten von Angestellten gesetzlich klarere Vorgaben braucht.