Postulat Hässig (25.3379): Identifikation von Straftätern auf digitalen Plattformen
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Betreiber grosser Online-Plattformen verpflichtet werden können, bei potenziell widerrechtlichen Handlungen ihrer Nutzenden umgehend und vollumfänglich mit Behörden zu kooperieren und in jedem Fall eine Identifikation der betroffenen Nutzenden zu ermöglichen. Die geprüften Lösungen sollen die Prinzipien von «privacy by design», Datensparsamkeit und dezentrale Datenspeicherung berücksichtigen und sicherstellen, dass keine Identitätsdaten direkt bei Plattformen gespeichert werden.
Begründung
Die weitgehende Anonymität auf digitalen Plattformen, insbesondere in den sozialen Medien, begünstigt die Verbreitung illegaler Inhalte (insbesondere Hassrede, Diskriminierung und Aufrufe zu Gewalt). Die aktuellen Kontrollen auf den digitalen Plattformen durch menschliche und algorithmische Moderatoren sind widersprüchlich und meist unzureichend, um wirksam gegen illegale Inhalte vorzugehen. Die Täterinnen und Täter können sich hinter anonymen Profilen verstecken und so rechtlichen Konsequenzen entgehen.
Um diesem Missstand zu begegnen, müssten Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, in justiziablen Fällen mit den entsprechenden Behörden und Rechtsvertretern zu kooperieren und eine Identifikation von mutmasslichen Täterinnen und Tätern ermöglichen zu können.
Stellungnahme des Bundesrats vom 14.5.2025
Dem Bundesrat ist der Schutz der Bevölkerung vor rechtswidrigen Inhalten ein zentrales Anliegen. In verschiedenen Berichten hat er sich u.a. mit den Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit anonymen Nutzerinnen und Nutzern von Online-Plattformen befasst (zuletzt im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.3450 «Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?»). Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation ist mit dem revidierten Datenschutzgesetz erfolgt. Seit dem 1. September 2023 müssen private Datenbearbeiter mit Sitz im Ausland eine Vertretung in der Schweiz bezeichnen, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten (Art. 14 f. DSG).
Der Bundesrat hat das UVEK zudem am 5. April 2023 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auszuarbeiten und die Stossrichtungen festgelegt. Eine Pflicht der Betreiber grosser Online-Plattformen, mit den Behörden bei potenziell widerrechtlichen Handlungen der Nutzenden zu kooperieren, war nicht im Auftrag des Bundesrates vom 5. April 2023 enthalten. Die Vernehmlassungsvorlage wurde ausgearbeitet. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach damit befasst und wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Entscheid fällen.
Im Übrigen haben Online-Plattformen, die Kommunikationsdienste für Dritte erbringen und deren Dienste über die Schweiz laufen, bereits heute gewisse Identifikations- oder Mitwirkungspflichten mit Schweizer Behörden gestützt auf das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Teilnehmer- und Benutzeridentifikationspflichten sind zudem Gegenstand der Anfang dieses Jahres durchgeführten Vernehmlassung zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF).
Einen Bericht zum Anliegen des Postulats erachtet der Bundesrat daher derzeit als nicht angezeigt.