Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Sicherheit von auf dem Markt erhältlichen Produkten, die mit dem Internet verbunden sind, im Hinblick auf den Datenschutz verbessert werden kann.
Begründung
In den letzten Jahren haben die Vermarktung und der Verkauf von Produkten, die mit dem Internet verbunden sind – Spielzeuge, Fahrzeuge, digitale persönliche Assistenten oder Wellnessgeräte -, deutlich zugenommen. Gewisse Informationen werden übermittelt oder die Produkte erfassen die Informationen automatisch (Erfassung des Körpergewichts mit einer vernetzten Waage, Registrierung von Autofahrten, An- oder Abwesenheit zu Hause usw.). Die Nutzung der Produkte ist jedoch, was den Datenschutz und die Privatsphäre des Individuums betrifft, mit Risiken verbunden. Tatsächlich sind die Produkte sehr oft wenig oder nicht gesichert, was eine zweckentfremdete Nutzung leichtmacht. Der Bundesrat wird darum beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie der Datenschutz im Bereich der mit dem Internet verbundenen Produkte verbessert werden kann (Vermeidung von Schlupflöchern, Einhaltung bestimmter grundlegender Sicherheitsnormen, Verhinderung der Weitergabe von Personendaten ohne Wissen oder Zustimmung der Konsumentin / des Konsumenten usw.).
Stellungnahme des Bundesrats vom 22.5.2019
Bereits im anstehenden Bericht in Umsetzung des Po. 17.4295 Glättli wird aufgezeigt werden, über welche Richtlinien und Vorgaben die Sicherheit dieser Geräte verbessert und damit die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der durch diese erfassten, gespeicherten und übermittelten Daten gewährleistet werden kann.
Das Postulat soll im Rahmen dieser Arbeiten erfüllt werden. Dabei soll auch aufgezeigt werden, wie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor ungewollter Datenübermittlung verbessert werden kann.