Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, den aktuellen Stand der Strafprozessordnung (StPO) im Hinblick auf ihre Tauglichkeit zu analysieren, den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, und im Rahmen eines umfassenden Berichts, der auch schon mögliche Gesetzesanpassungen aufzeigen soll, insbesondere darzulegen:
- in welchen Fällen neue gesetzliche Grundlagen für Ermittlungen mittels automatisierter Verfahren erforderlich sind (z.B. für KI-gestützte Gesichtserkennung, Muster- und Clusteranalysen, Open-Source-Intelligence in Echtzeit);
- ob die bestehenden Regelungen zur Erhebung, Siegelung und Verwertung von Beweismitteln den heutigen Gegebenheiten digitaler Daten entsprechen;
- wie der rechtliche Rahmen für den Umgang mit digitalen und cloudbasierten Beweismitteln ausgestaltet werden müsste, um eine effiziente Strafverfolgung zu ermöglichen und gleichzeitig die Grund‑ und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen; hierbei sind die laufenden Arbeiten zur internationalen Sicherstellung elektronischer Beweismittel (E‑Evidence) zu berücksichtigen;
- welche Transparenz‑, Dokumentations‑ und Löschungspflichten einzuführen sind, um den Schutz der Grundrechte beim Einsatz automatisierter Verfahren zu gewährleisten;
- unter welchen Voraussetzungen KI‑gestütztes Triage‑Verfahren (z. B. Schlüsselwort‑ und Clusteranalysen im Entsiegelungsverfahren) auch ohne spezifische gesetzliche Grundlage zulässig bleiben kann.
Begründung
Die Strafprozessordnung wurde zu einer Zeit verabschiedet, in der die Ermittlungsrealität noch weitgehend von lokal gebundenen Verfahren und physisch greifbaren Beweismitteln geprägt war. Obwohl sie grundsätzlich technologieneutral ausgestaltet ist, geraten die Grundannahmen der StPO zunehmend in Spannung zur heutigen digitalisierten und zunehmend transnationalen Strafverfolgungspraxis. Digitale Beweismittel und immer mehr auf künstlicher Intelligenz basierende Analysemethoden sind heute ein zentraler Bestandteil der Beweisführung. Ihre Würdigung stellt die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte insbesondere im Hinblick auf Authentizität, Manipulationsanfälligkeit sowie die prozessualen Anforderungen an Erhebung, Siegelung und Verwertung vor neue Herausforderungen.
Das geltende Recht bildet digitale Ermittlungsinstrumente und ‑realitäten bislang nur unvollständig ab. Die wachsende Bedeutung digitaler Beweismittel verschärft das Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse und den verfassungs- sowie persönlichkeitsrechtlichen Schutzinteressen der betroffenen Personen. Dieses Spannungsfeld bedarf einer klareren gesetzlichen Ausgestaltung, um rechtsstaatlich einwandfreie und zugleich praktikable Verfahren sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Jahr 2025 die Prüfung neuer gesetzlicher Grundlagen für den raschen und rechtsstaatlich abgesicherten Zugriff auf elektronische Beweismittel im In‑ und Ausland eingeleitet. Der Postulatsbericht soll auch diese Arbeiten mitberücksichtigen.