- Algorithmen auf sozialen Plattformen verstärken maskulinistische und antifeministische Inhalte, was Geschlechtergleichheit, öffentliche Debatte und Medienvielfalt gefährdet.
- Bundesrat plant KI- und Plattformregulierung, fördert Medienvielfalt und Medienkompetenz; derzeit sieht er wegen laufender Maßnahmen keinen separaten Bericht als notwendig an.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er mögliche Massnahmen gegen den zunehmenden Maskulinismus, der durch bestimmte Algorithmen verstärkt wird, darlegt.
Mit der grenzenlosen Ausbreitung der sozialen Netzwerke spielen Algorithmen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Ideen und der Strukturierung der öffentlichen Debatte. Sie können aber auch zur Verstärkung schädlicher ideologischer Bewegungen beitragen, z. B. des Maskulinismus, der Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in Frage stellt.
Begründung
Digitale Plattformen verstärken polarisierende Inhalte und verleihen maskulinistischen und antifeministischen Diskursen mehr Sichtbarkeit. Dieses Phänomen schürt kognitive Verzerrungen, verstärkt Fehlinformationen und untergräbt die Bemühungen, Geschlechterungleichheiten zu bekämpfen. Obwohl der Maskulinismus in der Schweiz an Bedeutung gewinnt, gab der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat 24.4208 über die Bekämpfung maskulinistischer Bewegungen an, es würden keine Daten erhoben. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, sind jedoch mehrere Massnahmen zu ergreifen:
Eine systematische Sammlung von Daten über die Verbreitung maskulinistischer Inhalte würde es ermöglichen, deren Auswirkungen zu beurteilen und die von den Algorithmen begünstigten Dynamiken zu identifizieren.Die Einführung unabhängiger Prüfungen der automatisierten Systeme würde dazu beitragen, mögliche geschlechtsspezifische Verzerrungen aufzudecken und eine grössere Vielfalt bei der Verbreitung von Informationen zu gewährleisten.
Auch eine Regulierung digitaler Plattformen könnte in Betracht gezogen werden. So könnten Transparenzanforderungen für die Funktionsweise von Algorithmen eingeführt und Abhilfemassnahmen festgelegt werden, wenn diese Plattformen antifeministische oder hasserfüllte Inhalte unverhältnismässig stark begünstigen.
Darüber hinaus würde die Unterstützung von unabhängigem Journalismus und die Förderung von Medienkompetenz die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger stärken, algorithmische Verzerrungen zu entschlüsseln und ihre Informationsquellen zu diversifizieren.
Mit diesen Massnahmen würde die Schweiz ihr Engagement für Gleichheit und soziale Gerechtigkeit bekräftigen und aktiv gegen patriarchale Dynamiken vorgehen, die durch digitale Technologien weiterleben. Durch eine stärkere Kontrolle der Algorithmen und eine strengere Regulierung der Plattformen könnte die Verbreitung antifeministischer Inhalte eingeschränkt und eine gerechtere Repräsentation weiblicher und feministischer Stimmen im öffentlichen Raum sichergestellt werden.
Stellungnahme des Bundesrats vom 21.5.25
Algorithmen auf Plattformen und Suchmaschinen, die für Nutzende Inhalte auswählen und unterschiedlich priorisieren, funktionieren unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz stellt eine Herausforderung für die Wahrung des Grundsatzes der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung dar. Deshalb hat der Bundesrat am 12. Februar 2025 dem EJPD in Zusammenarbeit mit dem UVEK, dem EDA sowie weiteren betroffenen Bundesstellen den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von KI bis Ende 2026 vorzubereiten. Die Vernehmlassungsvorlage setzt die KI-Konvention des Europarats um, wo gesetzliche Massnahmen notwendig sind, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.
Zudem hat die Nutzung von sehr grossen Kommunikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs. Deshalb hat der Bundesrat am 5. April 2023 den Auftrag gegeben, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der genannten Dienste vorzubereiten und die Stossrichtungen festgelegt. Die Vernehmlassungsvorlage zur Plattformregulierung wurde ausgearbeitet. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach damit befasst und wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Entscheid fällen.
Darüber hinaus erachtet der Bundesrat unabhängige, vielfältige Medien als zentral für die Meinungsbildung der Bevölkerung. Im Rahmen seiner Kompetenzen setzt er sich für gute Rahmenbedingungen ein, z.B. für die SRG und die privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil. Der Zugang zu qualitativ hochwertigen und vielfältigen Medienquellen verringert die Abhängigkeit von algorithmisch gesteuerten Inhalten, die mitunter einseitige Darstellungen fördern können. Dadurch wird die öffentliche Debatte ausgewogener, und es entsteht ein Bewusstsein für die Mechanismen, mit denen Algorithmen bestimmte Ideologien verstärken können, was letztlich dazu beiträgt, extremistische Bewegungen einzudämmen und eine pluralistische Gesellschaft zu fördern.
Zudem befassen sich die parlamentarischen Initiativen 22.407 Bauer «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe», 22.417 Chassot «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» und 22.423 Buillard-Marbach «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» mit zusätzlichen Massnahmen zur Medienförderung. Im Bereich der Medienkompetenz setzt sich die nationale Plattform «Jugend und Medien» des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) dafür ein, Eltern sowie Lehr- und Betreuungspersonen zu unterstützen. Ziel ist es, diese in die Lage zu versetzen, Kinder und Jugendliche aktiv im Medienalltag zu begleiten und sie für Chancen und Risiken zu sensibilisieren.Aufgrund der bestehenden Massnahmen im Medienbereich und der laufenden Arbeiten ist ein Bericht derzeit daher nicht angezeigt.