Professor Thomas Hoeren hat 2018 eine Muster-Datenschutzerklärung für Betreiber von Webseiten nach der DSGVO zur Verfügung gestellt. Dieses Muster ist nun neu unter Berücksichtigung des TTDSG verfügbar, d.h. des deutschen Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien:
Das TTDSG hat das frühere Telekommunikationsgesetze (TKG) und das Telemediengesetzes (TMG) ersetzt und an die DSGVO angepasst und mit leichter Verzögerung die Cookie-Regelung der E‑Privacy-Richtlinie umgesetzt (§ 25 TTDSG).