BGer 4A_518/2020: Art. 328b OR keine Verbotsnorm, sondern Bearbeitungsgrundsatz
Das Bundesgericht befand im Urteil 4A_518/2020 vom 25. August 2021, dass eine Datenbearbeitung, die gegen Art. 328b OR verstösst, zwar rechtswidrig ist, sich ggf. aber auf einen Rechtfertigungsgrund gem. Art. 13 DSG stützen kann. Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag den Gebrauch eines Firmenhandys zu ausschliesslich