ArbG Düsseldorf: Schadenersatz von EUR 5’000 für eine verspätete und inhaltlich unvollständige Auskunft gegenüber einem Arbeitnehmer; Bedeutung des Umsatzes für die Ersatzbemessung
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat am 5.März 2019 einen Fall zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen im Arbeitsverhältnis entschieden (Urteil vom 5. März 2020, 9 Ca 6557/18). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arbeitgeber durch eine verspätete und zudem unvollständige Auskunft Art. 15 DSGVO verletzt hatte. Immerhin hielt das Gericht fest, … weiterlesen