Take-Aways (AI)
  • Der Kan­tons­rat nahm die Revi­si­on des Geset­zes über Infor­ma­ti­on und Daten­schutz (IDG) mit gro­sser Mehr­heit zur Bera­tung an.
  • Pro­to­kol­le von Regie­rungs­rat- und Gemein­de­vor­stands­ge­schäf­ten blei­ben dem Öffent­lich­keits­grund­satz unter­stellt; kei­ne gene­rel­le Ausnahme.
  • Gemein­den erhal­ten die Kom­pe­tenz, Aus­nah­men vom Öffent­lich­keits­prin­zip eigen­stän­dig ein­schrän­kend zu regeln.
  • Ein Schlich­tungs­ver­fah­ren für Kon­flik­te zwi­schen Zugriffs­ge­such­stel­lern und Behör­den wird ein­ge­führt, ana­log zum bun­des­recht­li­chen BGÖ.

Der Kan­tons­rat ist heu­te am 15. Sep­tem­ber 2025 mit gro­sser Mehr­heit auf die Bera­tung des total­re­vi­dier­ten Gesetz über die Infor­ma­ti­on und den Daten­schutz (IDG) ein­ge­tre­ten (Geschäft 5923; sie­he hier zur Ver­nehm­las­sung zur Revision).

In der Bera­tung hat er unter ande­rem ent­schie­den, Pro­to­kol­le bei Geschäf­ten des Regie­rungs­ra­tes und der Gemein­de­vor­stän­de nicht vom Öffent­lich­keits­grund­satz aus­zu­neh­men. Gemein­den sol­len Aus­nah­men zudem selbst ein­schrän­ken kön­nen. Im Vor­feld hat­te die Zür­cher Kom­mis­si­on für Staat und Gemein­den (STGK) das The­ma dis­ku­tiert und bean­tragt, die Pro­to­kol­le grund­sätz­lich dem Zugangs­recht zu unter­stel­len. Sie hat zudem eine Bestim­mung zum Schlich­tungs­ver­fah­ren auf­ge­nom­men, wenn Dif­fe­ren­zen zwi­schen den Zugangs­ge­such­stel­ler und Behör­den auf­tre­ten, ana­log zur Rege­lung auf Bun­des­ebe­ne im BGÖ.