Der Ständerat hat bei der Revision des DSG die Fortsetzung der Differenzbereinigung auf den Nachmittag des 2. Juni 2020 traktandiert.
Offen sind noch folgende Punkte (Fahne):
- Begriff der genetischen Daten;
- Profiling: Einführung des “Profiling mit hohem Risiko”;
- Informationspflicht:
- Pflicht, über die “Liste der Rechte” zu informieren und ggf. über die Absicht, Daten zur Bonitätsprüfung zu bearbeiten und Dritten bekanntzugeben;
- Ausnahmeregelung bei unverhältnismässigem Aufwand und bei der Weitergabe an Dritte (kleines Konzernprivileg);
- Auskunftsrecht:
- Voraussetzungen der Auskunftspflicht über automatisierte Einzelentscheidungen;
- Auskunftspflicht über die Bearbeitung zur Bonitätsprüfung;
- Ausnahmeregelung bei der Weitergabe an Dritte (kleines Konzernprivileg);
- Rechtfertigungsgründe:
- kleines Konzernprivileg bei der Rechtfertigung durch wirtschaftlichen Wettbewerb;
- Bonitätsprüfung durch Wirtschaftsauskunfteien: Ausschluss des Profiling mit hohem Risiko; Verwendung von Personendaten Minderjähriger; Maximalalter der Rohdaten (5 oder 10 Jahre);
- Gebühren: Gebühren für bestimmte Handlungen des EDÖB;
- Bussen: Bussendrohung für die Verletzung der Mindestanforderungen der Datensicherheit;
- Nebengesetze: Differenzen im Bereich Bevölkerungs- und Zivilschutz, Zollwesen, Mehrwertsteuer, Luftfahrt, Unfall- und Militärversicherung (Profiling mit hohen Risiko in der Unfall- bzw. Militärversicherung?) und Finanzmarktaufsicht (Profiling mit hohem Risiko?).