Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates vom 5. Mai 2015 zuzustimmen, die Whistleblowing-Vorlage 13.094 an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, den Entwurf verständlicher und einfacher zu formulieren. An der Grundstruktur der Vorlage soll jedoch festgehalten werden, namentlich was die Kaskade (Arbeitgeber, Behörde, Öffentlichkeit) sowie den Anreiz für die Schaffung interner Meldestellen betrifft.
Bischof Pirmin (CE, SO), für die Kommission: Das Geschäft kommt Ihnen zu Recht bekannt vor. Wir haben es in der Kommission an unserer Sitzung vom 4. Juli 2014 beraten, und der Ständerat hat ihm am 22. September 2014 mit 22 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Unsere Schwesterkommission und dann der Nationalrat sind eingetreten, haben die Vorlage aber an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Entwurf verständlicher und einfacher zu formulieren. An der Grundstruktur der Vorlage soll jedoch festgehalten werden. Das ist zweimal zu unterstreichen. Das gilt namentlich, was die Kaskade Arbeitnehmer, Behörde, Öffentlichkeit sowie den Anreiz für die Schaffung interner Meldestellen in den Unternehmungen betrifft. Der Nationalrat hat dies mit 134 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung ausserordentlich deutlich so beschlossen.
Wir müssen nun heute darüber befinden, ob wir in unserem Rat die Zustimmung zu dieser Rückweisung übernehmen wollen. Die Kommission hat sich entschieden, das zu tun, wenn auch ohne grosse Begeisterung. Die rein formale und nicht inhaltliche Überarbeitung ist zwar ein schöner Wunsch. Es ist immer der Wunsch des Gesetzgebers, dass die Gesetzgebung einfach ist. Die Debatte im Nationalrat ist dann trotzdem teilweise inhaltlich verlaufen.
Aber ohne grosse Lust und in Beachtung des sehr deutlichen Stimmenverhältnisses des Nationalratsentscheides beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, dem Nationalrat zu folgen und das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen.Sommaruga Simonetta, Bundespräsidentin: Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Auftrag gemäss Rückweisungsbeschluss des Nationalrates verlangt keine inhaltliche Überarbeitung der Vorlage, im Gegenteil. Der Auftrag verlangt ausdrücklich, dass an der Grundstruktur dieser Vorlage festzuhalten sei, da sie vor allem auch diese Kaskade Arbeitgeber, Behörde, Öffentlichkeit und die beabsichtigte Schaffung von Anreizen für die Arbeitgeber betreffe, interne Meldestellen zu schaffen.
Wir nehmen dieses Geschäft schon zurück und werden unser Bestes tun. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass es nicht ganz einfach sein wird. „Vereinfachen“ ist ein schönes Wort, das gefällt allen. Aber vereinfachen heisst, man geht weniger ins Detail. Dann sagt man am Schluss wieder: „Aber das muss doch auch geregelt sein! Es muss ganz klare Regeln geben, damit jeder weiss, wann wer was …“ Vor diesem Dilemma werden wir nicht nur hier, aber auch hier stehen, dass wir dann unter Umständen einen Verlust an Präzision haben; es wird ein Abwägen sein.
Noch einmal: Ich glaube, es lohnt sich, sich hier noch einmal darüberzubeugen, zu schauen, wie wir eine vollständige, präzise, einfache und verständliche Formulierung finden. Wenn wir sie finden, bin ich die Erste, die sich darüber freut.