Der Datenschutz macht auch vor der Schiedsgerichtsbarkeit nicht halt. Insbesondere müssen die datenschutzrechtlich begründeten Rechte und Pflichten der beteiligten Personen geregelt werden. David Rosenthal hat dazu eine unter einer freien Lizenz verfügbare Vorlage eines Data Protection Agreement zwischen Schiedsrichtern, Parteien und Parteivertretern veröffentlicht: